Mach mal Pause

Beschäftigte des Dachauer Helios-Klinikums wollen in einen „Pausenstreik“ treten, meldet die Süddeutsche Zeitung. Ein „Pausenstreik“? Was ist das denn? Machen die keine Pausen mehr? Weit gefehlt. Die Gewerkschaft ver.di hat die Kolleginnen und Kollegen aufgerufen, „am Dienstag, 21. Februar, ihre gesetzlich zustehenden Pausen zu nehmen, um sich von belastender Arbeit zu erholen und gleichzeitig ihr Recht auf Pausen zu unterstreichen“. Früher hätte man das einen geregelten Arbeitsablauf genannt oder eine Selbstverständlichkeit – heute ist es eine Arbeitskampfmaßnahme.

Helios ist übrigens die Nummer Eins unter den privaten Krankenhausbetreibern in Deutschland – nach Umsatz (5,58 Mrd. EUR) und Rendite (EBIT-Marge 11,5 %), wie man auf der Internetseite des  Klinikkonzerns erfahren kann.

Wir haben beim Statitischen Bundesamt die entsprechenden Branchendaten erfragt und ausgerechnet, wie sich Produktiviät (sicher ein problematisches Konzept in Bezug auf Krankenhäuser!) und Reallöhne im Gesundheitswesen  über die letzten zweieinhalb Jahrzehnte verändert haben:

Was tun? Man muss die Arbeitszeit, Arbeitsverdichtung und Personalbemessung verknüpfen und daraus eine Strategie entwickeln. Im Frühjahr 2016 hat ver.di am Berliner Universitätsklinikum Charité den bundesweit ersten Tarifvertrag zur Personalmindestbesetzung im Gesundheitswesen durchsetzen können. Am 21. Februar wollen nicht nur die Helios-Beschäftigten in Dachau die ihnen zustehenden Pausen nehmen, sondern Krankenhausbeschäftigte bundesweit.

Nicht überall ist Bosch …

… ist die Überschrift eines Beitrags von Jörn Boewe im aktuellen express. Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit (1-2/2017) über die geplante Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes. Als Referenzmodell wird dabei eine Konzernbetriebsvereinbarung von Bosch zur Mobilarbeit angeführt. Hier ist seit 2014 geregelt, dass Beschäftigte, deren Arbeitsaufgabe dies sachlich zulässt, einen Rechtsanspruch haben, gelegentlich zu Hause zu arbeiten, sofern sie es wünschen. Diese Mobilarbeit ist grundsätzlich freiwillig und kann nicht angeordnet werden. Beschäftigte entscheiden, wann sie erreichbar sind und hinterlassen die Zeiten im Büro. Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist verboten. Die Arbeitszeiten werden durch die Beschäftigten selbständig erfasst und als normale Arbeitszeit vergütet. Zuschläge für genehmigungspflichtige Mehrarbeit werden bezahlt, nicht aber für Spät- oder Nachtarbeit, sofern diese nicht explizit angeordnet wird.

Offenbar kommt die Regelung bei den Beschäftigten gut an, während sie für viele Führungskräfte eher gewöhnungsbedürftig ist. Man kann sie durchaus als Beispiel für eine gelungene betriebliche Regelung diskutieren, aus der sich lernen lässt. Ob sie als Blaupause für neue gesetzliche Standards dienen kann, steht auf einem anderen Blatt. Deutschland ist eben nicht Bosch: Was im baden-württembergischen Technologiekonzern mit seiner hohen tariflichen Absicherung, ausgeprägten Mitbestimmungstradition und gewerkschaftlich gut organisierten Belegschaft funktioniert, kann andernorts, wo Tarifbindung und betriebliche Mitbestimmung längst fragil geworden sind, wo Gewerkschaften schwach und Betriebsräte allenfalls Erfüllungsgehilfen von Geschäftsführungen sind, einen Dammbruch bei elementaren Schutzbestimmungen auslösen.

„The long struggle of the Amazon employees“ – published in English

Our investigation on „The long struggle of the Amazon employees“ has been published in English. Thanks to the Rosa-Luxemburg-Stiftung, Brussels office for the support.

https://www.dropbox.com/s/o0iqvwk8ozky6to/Long-struggle-of-Amazon-employees.pdf?dl=0