Ein Fall, über den wir vor Wochen berichteten, hat eine hässliche Wendung genommen. Anfang Sommer schrieben wir im Hintergrund Nachrichtenmagazin über die Geschichte der Yuliya L., die als 19jährige achteinhalb Wochen in einem Bochumer Rewe-Markt unentgeltlich als „Praktikantin“ gearbeitet hatte. Das Unternehmen hatte ihr einen Ausbildungsplatz versprochen, wenn sie zuvor ein einmonatiges „Schnupperpraktikum“ absolviere – das dann immer wieder verlängert wurde („Das Geschäft mit den Scheinpraktika“). Irgendwann klagte Yuliya L. auf Zahlung des vorenthaltenen Lohns. Das örtliche Arbeitsgericht gab ihr Recht. Jetzt wurde das Urteil in der zweiten Instanz vom Landesarbeitsgericht Hamm aufgehoben. Da das Praktikum im Rahmen einer berufsvorbereitenden Maßnahme der Arbeitsagentur stattgefunden habe, so die Argumentation der Richter, sei daraus kein Arbeitsverhältnis entstanden.
Quellen:
www.juris.de
www.lto.de