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Ryanair Innerhalb nur eines Jahres haben Crews und Gewerkschaften beim Billigflieger einen Tarifvertrag erkämpft

Von Jörn Boewe, der Freitag, 47/2018

Die Dinge überschlagen sich bei Ryanair: Noch vor einem Jahr galt die irische Billigfluglinie als gewerkschaftsfeindlichstes Unternehmen der Branche in Europa schlechthin. Am 8. November kam die Nachricht, dass sich die Gewerkschaft Verdi und Ryanair auf die Eckpunkte eines Tarifvertrags für die rund 1.000 in Deutschland stationierten Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter geeinigt hatten. Fünf Tage später stimmten die Verdi-Mitglieder bei Ryanair mit großer Mehrheit für den Entwurf. Details sollen bis Dezember ausgehandelt sein.

Ryanair landing at Stansted, July 2016. Foto: Ronnie Macdonald, wikimedia

Nach allem, was bislang bekannt ist, bedeutet die Einigung für das Kabinenpersonal einen Sprung nach vorn: Lohnsteigerungen im dreistelligen Bereich und eine Vertragsgestaltung nach deutschem Arbeitsrecht. Abgesehen von den materiellen Verbesserungen gibt es aber noch einen anderen Aspekt, der die erstaunliche Wendung interessant macht. 129 Millionen Passagiere sind im vergangenen Jahr mit Ryanair geflogen – mehr als mit jeder anderen innereuropäischen Airline. Die meisten von uns saßen schon mal in einer Ryanair-Maschine – auch wenn man vielleicht nicht so gern darüber redet. Ryanair ist Teil der unmittelbaren Lebenswirklichkeit einer großen Zahl von Europäerinnen und Europäern. Wie in einem Zeitraffer hat die Ryanair-Story innerhalb kürzester Zeit Millionen Menschen klargemacht, zu welchen unwürdigen Ausbeutungspraktiken der moderne Kapitalismus selbst in Westeuropa fähig ist. Aber auch: wie sich Verhältnisse grundlegend ändern lassen.
Abenteuerliche Verträge

Als ein Regierungsdekret in Frankreich Ryanair 2011 aufforderte, sich an französisches Arbeitsrecht zu halten, machte die Airline ihre Stützpunkte in Frankreich dicht. 2015 schloss Ryanair die Basis in Kopenhagen – nur zwei Monate nach Inbetriebnahme. Die dänischen Gewerkschaften hatten darauf bestanden, Tarifverträge für Piloten und Kabinenpersonal auszuhandeln. Ryanair weigerte sich, worauf die Beschäftigten der Bodenverkehrkehrsdienste in einen Solidaritätsstreik traten. Der sozialdemokratische Bürgermeister von Kopenhagen, Frank Jensen, schloss sich der Kampagne an und verbot den Angestellten der Stadtverwaltung, mit Ryanair zu fliegen, solange die Airline ihr Sozialdumping fortsetzen würde.

Doch eine Haltung wie die von Jensen war die Ausnahme. Standards setzen eher Politiker wie der grüne Verkehrsminister Tarek Al-Wazir in Hessen, der 2016 zunächst Sonderrabatte genehmigte, um Ryanair nach Frankfurt zu holen. Und dann, als es Kritik gab, erklärte, für die Arbeitsbedingungen beim Billigflieger nicht zuständig zu sein (der Freitag 47/2016).

Wie diese aussehen, war schon damals kein Geheimnis: Bei 16.000 bis 19.000 Euro brutto liegt das Jahreseinkommen der Flugbegleiter – etwa ein Drittel unter dem Level von Easyjet, der Nummer zwei der europäischen Billigflieger. Ryanair drückt die Personalkosten mit abenteuerlichen Vertragskonstruktionen: Kabinenbeschäftigte müssen im Jahr mindestens vier Wochen „unbezahlten Urlaub“ nehmen, 3.000 Euro für ihre Ausbildung im Ryanair-Trainingszentrum in Frankfurt-Hahn bezahlen und haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Berüchtigt sind die „Verkaufsziele“, mit denen Druck auf das Kabinenpersonal ausgeübt wird, Schnickschnack und Fastfood unter die Fluggäste zu bringen.

Gut zwei Drittel der Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter sind nicht direkt bei Ryanair unter Vertrag, sondern bei einer der zwei Leiharbeitsfirmen Crewlink Ireland Ltd. und Workforce International Contractors Ltd. mit Sitz in Dublin. Da beide Unternehmen keine gültige Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland besitzen, soll unbestätigten Angaben zufolge ein Ermittlungsverfahren der Zollbehörden eingeleitet worden sein.

Aus Sicht der Airline aber gab es schlicht keine Konflikte mit den Arbeitsgesetzen der Einsatzländer ihrer Crews. Abgesehen von Großbritannien unterliegen Piloten und Kabinenbesatzungen dem irischen Arbeitsrecht – so sieht man das jedenfalls in der Ryanair-Zentrale. Auch wenn europaweit zwei Drittel der rund 8.200 Flugbegleiter und 4.800 Piloten auf Basen außerhalb von Irland und Großbritannien stationiert sind. Für Ryanair sind die unter irischer Flagge fliegenden Maschinen „irisches Territorium“. Dabei geht es nicht um Patriotismus: Irland hat eine der schwächsten Arbeitsschutzgesetzgebungen in der EU, Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Krankengeld; Gewerkschaftsrechte und Kündigungsschutz liegen deutlich unter den Standards der meisten EU-Länder.

Aber auch vor klarem „Union Busting“ schreckte Ryanair nicht zurück. Bis 2017 gab es in den Crewlink-Verträgen eine Klausel, wonach die Beteiligung an einem Arbeitskampf die Kündigung nach sich ziehen kann. 2011 schlug die Entlassung des Flugkapitäns James Anderson Wellen. Der britische Pilot, der neun Jahre für Ryanair geflogen war, wurde gefeuert, weil er einem Flugbegleiter einen Gewerkschaftsflyer in die Hand gedrückt hatte. Ein Londoner Arbeitsgericht entschied, dass die Kündigung rechtswidrig war, doch Anderson wurde nicht wieder eingestellt.

Das war die Situation der Beschäftigten und die Haltung gegenüber Gewerkschaften bei Ryanair, und bis zum Herbst 2017 gab es wenig Hinweise, dass sich daran in absehbarer Zeit viel ändern würde. Wirtschaftlich stand das Unternehmen besser da denn je. Mit 129 Millionen Fluggästen sollte 2017 ein neues Rekordjahr werden, der Expansionskurs war ungebrochen.

#cabincrewunited

Die Situation änderte sich schlagartig, als der Europäische Gerichtshof im September 2017 einer Klage der belgischen Gewerkschaft CNE stattgab und eine Grundsatzentscheidung fällte. CNE hatte sechs Jahre zuvor für in Charleroi stationierte Crews ein Verfahren um Gehaltsfragen vor einem belgischen Gericht angestrengt. Nachdem sich Ryanair wie üblich auf den Standpunkt gestellt hatte, es müsse in Irland nach irischem Recht verhandelt werden, war der Fall war an den EuGH verwiesen worden. Dieser urteilte nun, dass nationale Gerichte künftig im Einzelfall prüfen sollten, wo der Arbeitsschwerpunkt der Beschäftigten liege, und danach entscheiden könnten, ob sie Klagen annehmen oder nicht.

Für die Ryanair-Beschäftigten außerhalb von Irland und Großbritannien bedeutete das Rückenwind. Sofort lebte die Debatte auf, wie die nationalen Arbeitsrechtsnormen vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils durchzusetzen wären. Gewerkschafter riefen eine transnationale Kampagne ins Leben. Eine Schlüsselrolle spielte dabei die Internationale Transportarbeiterföderation ITF mit Sitz in London. Die hatte in den letzten 15 Jahren Erfahrungen gesammelt, bei globalen Firmen wie DHL oder dem Containerhafenbetreiber APM Terminals.

Abgestimmt und in Ergänzung zu den lokalen Aktivitäten der nationalen Luftverkehrsgewerkschaften begann die ITF auf europäischer Ebene, Ryanair-Beschäftigte über digitale Medien anzusprechen und zu organisieren. Unter dem Label #cabincrewunited wurden Webseite, Facebook-Seite und Twitter-Präsenz eingerichtet. Der Hashtag verbreitete sich wie ein Lauffeuer. So schaffte es die ITF, in nur drei Monaten einen Großteil der auf 86 europäische Standorte verteilten Beschäftigten direkt anzusprechen, aufzuklären und Kontakte zu potenziellen Aktiven aufzubauen. „Am Anfang dachten wir, die geografische Zersplitterung würde die Organisierung sehr schwierig machen“, meint Jeremy Anderson, Chef der strategischen Rechercheabteilung der ITF, rückblickend. „Doch schnell wurde uns klar, dass die Cabin Crew bei Ryanair das Potenzial für eine transnationale Klassenidentität hat – vielleicht mehr als jede andere Belegschaft in Europa.“

Zu tun hat das vor allem mit den Arbeitsbedingungen, die Ryanair selbst geschaffen hat: Jede Cabin Crew fliegt mehrmals täglich quer durch Europa. Die Leute verbringen gezwungenermaßen einen Großteil ihrer Zeit im Ausland: Nach ihrer Ausbildung in Frankfurt-Hahn werden sie für viele Monate in anderen Ländern eingesetzt. Normal ist auch, dass Ryanair den Beschäftigten keine Unterkünfte organisiert, sodass sich die Crews oft gemeinsam auf eigene Faust Wohnungen anmieten.

So wurde 2018 für Ryanair zum Jahr der Entscheidung. Nachdem bereits zu Weihnachten 2017 die Piloten in ihren ersten großen Streik getreten waren, ging es Schlag auf Schlag weiter. Anfang des Jahres musste Ryanair eine Anerkennungsvereinbarung mit der britischen Pilotengewerkschaft BALPA unterzeichnen. Parallel war die Airline bereits in fünf Staaten in Verhandlungen mit ITF-Mitgliedsgewerkschaften. Zu Ostern trat das portugiesische Flugbegleitpersonal in Streik. Versuche Ryanairs, Streikbrecher von anderen Stützpunkten einzusetzen, scheiterten. Im Juni musste die Airline die britische Gewerkschaft Unite als Vertretung der Cabin Crew in Großbritannien anerkennen. Anfang Juli trafen gewerkschaftliche Aktive von Kabinenbesatzungen aus elf Ländern zum ersten „Ryanair Crew Summit“ in Dublin zusammen, um einen gemeinsamen Forderungskatalog aufzustellen.

Die in Deutschland erzielte Einigung wurde am 15. November durch einen weiteren Meilenstein komplett gemacht. Weil sich Ryanair nach wie vor geweigert hatte, in Deutschland Betriebsratswahlen durchführen zu lassen, stimmte die Bundesregierung auf Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil für eine Änderung des Luftfahrtparagrafen 117 im Betriebsverfassungsgesetz. Für Betriebsratswahlen des fliegenden Personals braucht es künftig keine Zustimmung des Arbeitgebers mehr. Ein weiteres Stück Normalisierung, das sich die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften hart erkämpft haben.