Karlsruhe: Tarifeinheitsgesetz bleibt, Streikrecht auch

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Tarifeinheitsgesetz von 2015, mit dem die Bundesregierung die Rechte kleinerer Gewerkschaften drastisch einschränken wollte, darf bestehen bleiben. Warum das keine Katastrophe ist, erklärt Jörn Boewe im aktuellen Freitag.

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