Jetzt sind sie da, die neuen Regeln für Leiharbeit und Werkverträge. Werden sie den Missbrauch stoppen?
Von Jörn Boewe, der Freitag 21/2016, 25. Mai 2016
In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD 2013 versichert: „Wir wollen: Gute Arbeit für alle – sicher und gut bezahlt.“ Und konkret: „Den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit werden wir verhindern.“ Nach zweieinhalb Jahren hat das Kabinett nun einen Gesetzentwurf hierzu beschlossen. Zwar steht die Verabschiedung im Bundestag noch aus und die Neuregelung hat den Praxistest erst noch vor sich – klar ist aber schon jetzt: Dem selbst gestellten Anspruch wird die Koalition nicht gerecht.
Unterm Strich wird das Gesetz keinen wirksamen Schutz vor Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen leisten können. Stattdessen birgt es im Detail deutliche Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Rechtslage. Größtenteils ist es heiße Luft: Es bringt „Verbesserungen“, die für die meisten Betroffenen praktisch irrelevant sind, und „klare Regeln“, die mit simpelsten Umgehungsstrategien ausgehebelt werden können. Übrig bleibt: reine Symbolpolitik.