Mitbestimmung als Glaubensfrage

Das Johannische Sozialwerk will nicht wahrhaben, dass ein Betriebsrat gewählt wurde

Die Betriebsratswahl beim Johannischen Sozialwerk wirft ein Schlaglicht auf ein Grundproblem des deutschen Arbeitsrechts – das Privileg der Kirchen, ihre eigenen Gesetze zu machen.

Von Jörn Boewe, neues deutschland, 27. Feb. 2015

»Guten Tag … ich bin erst wieder ab 9. März im Büro«, teilt die telefonische Abwesenheitsansage der Personalchefin des Johannischen Sozialwerks mit. Für die Wohlfahrtseinrichtung der Johannischen Kirche, einer kleinen evangelischen Freikirche mit bundesweit 3000 Mitgliedern, bedeutet das nichts Gutes. Denn auf dem Tisch liegen Anträge des Betriebsrates, und über die sollte bis zum 6. März entschieden sein. Passiert bis dahin nichts, droht ein Konflikt vor dem Arbeitsgericht. Weiterlesen