Das ist das Mindeste

Der Mindestlohn korrigiert zwar die Agenda 2010. Aber ein Politikwechsel ist es nicht

Von Jörn Boewe, Der Freitag 28/2014

Wenige Projekte der Großen Koalition wurden so bejubelt und zugleich so verrissen wie der Mindestlohn, den der Bundestag kurz vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause verabschiedete. Eine „historische Entscheidung“ nannte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi den Beschluss, DGB-Chef Reiner Hoffmann sprach von einem „Meilenstein der Sozialgeschichte“. Die politische Konkurrenz sah das natürlich anders. Es sei „dreist“, so Linken-Chef Bernd Riexinger, wie sich die SPD-Führung dafür feiere, „dass sie sich vom Wirtschaftsflügel der Union über den Tisch hat ziehen lassen“. Weiterlesen

Hedgefonds triumphieren

Kommentar. US-Urteil zu Argentiniens Staatsschulden

Von Johannes Schulten, junge Welt, 18. Juni 2014

Nicht nur in Argentinien, auch in Europa dürfte das Urteil im Prozeß um ausstehende argentinische Auslandsschulden auf reges Interesse stoßen. Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Montag (Ortszeit) einen Berufungsantrag Argentiniens abgelehnt. Damit ist eingetreten, womit wenige gerechnet, was aber viele befürchtet hatten: Das Land am Río de la Plata muß 1,3 Milliarden US-Dollar an eine Reihe US-Hedgefonds zahlen. Die gehörten zu einer kleinen Gruppe von Spekulanten, die die Schuldenumstrukturierungen von 2005 und 2010 abgelehnt hatten. Während Argentinien 13 Jahren nach der Krise von 2001 ein weiterer Staatsbankrott drohe könnte, haben die Fonds sogar doppelt profitiert – sie streichen nicht nur ihre Investitionen von damals ein, sondern kassieren auch die seither angefallenen Zinsen.

Die Entscheidung aus Washington trifft nicht nur Buenos Aires. Sie ist auch ein Fingerzeig an Europas Krisenstaaten. Offiziell haben zwar bisher weder Griechenland noch Spanien darüber spekuliert, ihre erdrückende Schuldenlast durch harte Verhandlungen mit den Gläubigern zu lindern, anstatt durch Kürzungsprogramme auf dem Rücken der Bevölkerung. Doch man kann ja nie wissen. Nach dem Urteil braucht sich niemand mehr Sorgen zu machen. Warum sollten Gläubiger in Zukunft mit Regierungen über Umschuldungen verhandeln, wenn sie ihre Forderungen auch vor US-Gerichten einklagen können?

Klar ist: Ohne Schuldenschnitt hätte es den einzigartigen Wirtschaftsboom, den Argentinien praktisch seit 2003 erlebte, nicht gegeben. Die Regierung hatte die Gläubiger vor die Wahl gestellt: Entweder sie verzichten auf 70 Prozent ihrer Forderungen oder sie gehen leer aus. Um knapp 66 Milliarden US-Dollar konnten die Auslandsschulden so gesenkt werden. Die Alternative wäre das gewesen, was heute in Griechenland, Portugal oder Spanien passiert: Privatisierung des Staatseigentums, Deregulierung der Arbeitsmärkte und Kapitalisierung des Gesundheitssystems. Das wollte die Regierung nicht verantworten. In Argentinien sind Arzt- und Krankenhausbesuche noch immer gratis, für alle.

Wie Buenos Aires reagieren wird, bleibt abzuwarten. Präsidentin Fernández de Kirchner gab sich zunächst hart. Das Land werde die Umstrukturierung fortsetzen, sagte sie am Montag Nachmittag – aber »keine Erpressungen akzeptieren«. Für den Dienstag abend (nach jW-Redak­tionsschluß) hat Wirtschaftsminister Axel Kicillof dazu eine Rede im Kongreß angekündigt.

Die Hedgefonds feierten inzwischen: Man erwarte, daß Argentinien sofort bezahlt, so der US-Milliardär und Chef von NML Capital, Paul Singer. Die Folgen für die argentinische Bevölkerung dürften ihn kaum interessieren. Auch die ersten Auswirkungen des Urteils machen pessimistisch: An der Börse in Buenos Aires stürzten die Kurse um acht Prozent ab, Kreditversicherungen auf argentinische Staatsschulden schossen in die Höhe.

Zeit für klare Regeln

Jörn Boewe kritisiert die guten Absichten der Industrie nach dem Fabrikunglück in Bangladesch. neues deutschland, 25. April 2014

Viel wird in diesen Tagen über die Textilbeschäftigten in Bangladesch berichtet. Ein Jahr nach dem Einsturz des Rana-Plaza-Fabrikgebäudes, bei dem mehr als 1130 Menschen getötet und 2500 verletzt wurden, ist das Medieninteresse groß. Doch wie so oft in der »Informationsgesellschaft« gehen die entscheidenden Fragen in der Fülle der Berichte verloren. Jahrestage von Katastrophen sind die große Zeit der Absichtserklärungen, aber nicht unbedingt der Übernahme von Verantwortung.

Entwicklungsminister Gerd Müller, ein Mann, den außerhalb der CSU noch nicht viele kennen, hat für nächste Woche zu einem »Runden Tisch« geladen, an dem über ökologische und soziale Standards in der Textilindustrie geredet werden soll. Das könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein, hätte der Minister nicht bereits vor Beginn der Gespräche klargestellt, dass eine gesetzliche Regelung kein Thema sein wird – bis auf Weiteres zumindest. Allenfalls wenn es nicht zu transparenten Selbstverpflichtungen des Handels komme, könne man ein Gesetz in Erwägung ziehen.

Statt klarer Regeln und wirksamer Kontrollen wird es lediglich Vorzeigeprojekte geben, mit denen sich die Ministerialbürokratie für die erste Hälfte der Legislaturperiode gut beschäftigen kann. Dabei hat gerade die Rana-Plaza-Katastrophe bewiesen, dass Selbstverpflichtungen völlig unzureichende Instrumente sind, wenn es darum gehen soll, den Beschäftigten Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Sie versagen selbst bei der akuten Nothilfe, wie der immer noch hoffnungslos unterfinanzierte Entschädigungsfonds für die Rana-Plaza-Opfer zeigt. Sollen sich die Arbeitsbedingungen der internationalen Textilarbeiterinnen und Textilarbeiter nachhaltig verbessern, braucht es nicht nur einen langen Atem, sondern Regeln, die für alle gelten und bei Verstößen klare straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Letztlich ist dies auch im Sinne der Branche selbst – zumindest jener Unternehmen, die sich den Forderungen der Beschäftigten nicht völlig verschließen. Denn das Prinzip der Freiwilligkeit bestraft immer die Gutwilligen und belohnt jene, die sich auf Kosten der Mitbewerber aus der Verantwortung stehlen. Zudem haben freiwillige Vereinbarungen die Arbeitsbedingungen für Textilbeschäftigte in den vergangenen Jahren kaum verbessert. Abhilfe schaffen kann nur ein strengeres Haftungsrecht. Handelsketten, die die betriebswirtschaftlichen Vorteile der Zerstückelung von Wertschöpfungsketten in Anspruch nehmen, müssen für die Einhaltung von Mindeststandards bei ihren Zulieferern verantwortlich gemacht werden. Geschädigte und Hinterbliebene brauchen einen international gültigen Rechtsanspruch auf Wiedergutmachung. So steht es seit 2011 in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Es wäre Zeit, dass Deutschland diese Beschlüsse endlich umsetzt.