Umfrage bei Gewerkschaftssekretären: Knapp zwei Drittel kennen Fälle von Betriebsratsbehinderungen durch Chefs
Heiner Dribbusch arbeitet am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. Gemeinsam mit seinem Kollegen Martin Behrens hat er 184 Sekretäre aus DGB-Gewerkschaften zu ihren Erfahrungen mit Arbeitgebermaßnahmen gegen Betriebsräte befragt. Die Ergebnisse der Umfrage sollen am heutigen Montag vorgestellt werden. Mit Dribbusch sprach für »nd« Johannes Schulten.
neues deutschland, 10. März 2014
In letzter Zeit gab es immer wieder Berichte über Unternehmer, die gegen gewerkschaftlich aktive Beschäftigte vorgehen. Sie haben eine der ersten empirischen Studien zu dem Thema durchgeführt. Handelt es sich um einen neuen Trend oder ist die Aufmerksamkeit der Medien gestiegen?
Ich denke es ist beides. Zum einen gibt es sicherlich eine gesteigerte Aufmerksamkeit der Medien. Das hat beispielsweise mit den Auseinandersetzungen im Rahmen der ver.di-Kampagne bei Lidl um 2010 zu tun. Das Unternehmen war in die Kritik geraten, gegen Betriebsratswahlen vorzugehen. Ob es wirklich jedoch eine Zunahme von Unternehmensaktivitäten gegen aktive Gewerkschafter gibt, können wir nicht sagen. Denn es gibt keine Langzeitstudien. Von den von uns befragten 184 Gewerkschaftssekretären, kennen 59 Prozent Fälle, in denen Unternehmer versucht haben, die Gründung einer Arbeitnehmervertretung zu verhindern. Was wir sehen, ist die Spitze eines Eisberges, ohne aber sagen zu können, was noch unter dem Wasser ist.
Sie sagen, die Großzahl der Angriffe richtet sich gegen Betriebsratsgründungen. Gleichzeitig haben Betriebsräte hierzulande ein positives Image. Bernd Osterloh steht genauso für den Erfolg von VW wie das Management. Wie passt das zusammen?
Wir müssen zunächst einmal feststellen, dass es nur in neun Prozent aller Betriebe, die einen Betriebsrat wählen können, auch eine Interessenvertretung gibt. Das hat stark mit der Größe zu tun. In Großbetrieben gibt es in der Regel einen Betriebsrat, in Kleinbetrieben so gut wie nie. Widerstand seitens der Unternehmen gibt es relativ häufig im Bereich der Betriebe mit 100 bis 200 Beschäftigten. Und es verstärkt sich bei denen, die inhabergeführt sind. Hier gibt es oft die Haltung: Mitbestimmung sei zu teuer, unnötig und überhaupt eine unzulässige Einmischung.
Ist dies der alleinige Grund für die geringe Verbreitung?
In vielen Kleinbetrieben gibt es auch deshalb keinen Betriebsrat, weil weder Beschäftigte noch Gewerkschaften aktiv werden. In welchem Umfang dabei ein gewerkschaftsfeindliches Klima eine Rolle spielt, wissen wir nicht.
Zu welchen Maßnahmen greifen Unternehmer, die Mitbestimmung verhindern wollen?
Am weitesten verbreitet ist Druck auf die Kandidaten. Das kann über Drohungen und Einschüchterungen geschehen, aber auch über das Angebot von Vergünstigungen bis hin zu Geldzahlungen. Die Verhinderung der Bildung eines Wahlvorstandes ist ebenfalls nicht selten.
Haben Sie Branchenunterschiede feststellen können? Der Großteil der aus den Medien bekannten Fälle kommt aus dem Einzelhandel?
Genaue Aussagen über Branchenunterschiede können wir auf Basis unserer Daten nicht sicher treffen. Der Einzelhandel ist aber vermutlich mit oben dabei. Zum einen gibt es einige Konzerne, wie die Schwarz-Gruppe, zu der Lidl gehört, die keine Betriebsräte wollen. Dann ist die Branche sehr kleinbetrieblich geprägt. Zudem gibt es viele inhabergeführte Läden. Aber auch im Bereich der IG Metall hat es einige spektakuläre Fälle gegeben, etwa beim brandenburgischen Polarzulieferer HatiCon oder dem Trierer Elektroausrüster Natus.
In den USA wird von »Union Busting« gesprochen – also von bewussten Initiativen der Unternehmer zur Zerschlagung von Gewerkschaften. Trägt der Begriff auch für die hiesigen Verhältnisse? Es ist kaum zu erwarten, dass die IG Metall in existenzielle Nöte gerät, weil ein Unternehmer eine Betriebsratswahl verhindert.
Union Busting ist ein Begriff, der auch im gewerkschaftlichen Sprachgebrauch verwendet wird. Dabei geht es in Deutschland sicher nicht um die Zerschlagung der Gewerkschaften selbst, sehr wohl aber darum, zu verhindern, dass Gewerkschaften in bisher unorganisierten Betrieben Fuß fassen. Das ist sicher ein Motiv hinter der Verhinderung von Betriebsratswahlen. Denn generell gilt für Deutschland: Nur dort, wo es auch einen Betriebsrat gibt, verfügen Gewerkschaften über nennenswerte Präsenz.
Welche Rolle spielen sogenannte »Union Buster«, also auf die Verhinderung von Betriebsratswahlen spezialisierte Anwaltskanzleien?
Unsere eigenen Befunde deuten bislang darauf hin, dass hier möglicherweise ein Markt im Entstehen begriffen ist. Allerdings erweist sich der Marktanteil der einschlägig bekannten Kanzleien, wie die des Düsseldorfer Anwalts Helmut Naujoks, als noch sehr begrenzt. Werden Juristen hinzugezogen, handelt es sich oft um die örtlichen Hausanwälte der Arbeitgeberverbände.
Benötigen wir besseren gesetzlichen Schutz für Betriebsratswahlen?
Alle von uns festgestellten Maßnahmen gegen Betriebsratswahlen sind gesetzlich unzulässig. Es gibt aber so gut wie keine Verfahren, auch weil die Staatsanwaltschaften »mangels öffentlichem Interesse« oft einstellen. Hier wäre die Bildung von spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften notwendig, die konsequent ermitteln. Zudem wäre zu diskutieren, die Bildung von Betriebsräten ab einer bestimmten Betriebsgröße gesetzlich zu verpflichten, wie etwa in den Niederlanden.