Iván hat noch Glück gehabt

Viele junge Leute aus EU-Krisenstaaten wollten in Deutschland einen Beruf erlernen. Doch das Förderprogramm „MobiPro-EU“ zog auch windige Geschäftemacher an. Wo es funktionierte, lag das vor allem am Einsatz engagierter Menschen

Von Jörn Boewe und Johannes Schulten, ver.di publik 04/2014

Früh um sieben kommt Iván P. in die Werkstatt in Berlin-Tegel, zieht seinen Overall an, fährt zur Baustelle und montiert Heizungen und Rohre. Um 16 Uhr haben seine Kollegen Feierabend, für den 22-jährigen Spanier gibt es dann nur eine kurze Pause. Von 17 bis 21 Uhr sitzt er in der Volkshochschule und lernt deutsche Grammatik und Vokabeln. 3 000 Kilometer von zu Hause entfernt macht er eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.

„Es ist schwer, in Spanien Arbeit zu finden“, sagt Iván. In seinem Heimatort Paterna de Rivera in Südwest-Andalusien liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei 75 Prozent. Im Rathaus erfuhr er, dass deutsche Unternehmen Auszubildende suchen und die Regierung in Berlin die Reisekosten, den Sprachkurs und einen Zuschuss zum Lebensunterhalt finanziert. Im Oktober 2013 brach er auf, gemeinsam mit 14 anderen jungen Leuten aus seinem Dorf. Nach einem Praktikum begann er im Februar dieses Jahres mit der Berufsausbildung.

Ministerium vom Andrang überwältigt

„MobiPro-EU“ heißt das Programm, mit dem Iván und seine Freunde nach Deutschland kamen. Im Februar 2013 wurde es unter der damaligen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, CDU, aufgenommen. Jungen Leuten aus EU-Krisenstaaten sollte eine Berufsausbildung in Deutschland ermöglicht werden – in „Mangel- und Engpassberufen“, wie es offiziell hieß. Doch nun, nach 14 Monaten, ist schon wieder Schluss, jedenfalls fürs Erste: „Seit dem 8. April 2014 werden keine neuen Anträge mehr für das Jahr 2014 angenommen“, heißt es auf der Internetseite www.the-jobofmylife.de.

Beim Ministerium und der zuständigen Behörde, der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV), heftet man sich den Abbruch als Erfolg ans Revers. Das überwältigende Interesse zeige doch, dass man richtig lag, heißt es. Von Februar bis Dezember 2013 hatten 4 000 junge Menschen Anträge gestellt, allein in den ersten drei Monaten 2014 bewarben sich 5 000. „Das war viel mehr, als zu erwarten war“, sagt ZAV-Sprecherin Beate Raabe.

Über dieses Erstaunen kann man sich wundern, wie über einiges an dem Programm. Obwohl die meisten Interessierten aus Spanien und Portugal kommen, gibt es die Internetseite nur in Deutsch und Englisch. Und offenbar hatte niemand daran gedacht, dass man junge Ausbildungswillige, die als Fremde in unser Land kommen, bei der Wohnungssuche unterstützen müsste.

Doch Iván P. hatte Glück: „Compañero Thomas“, erzählt er, der Betriebsratsvorsitzende seines Ausbildungsbetriebs, half ihm bei der Suche. Zusammen mit zwei anderen jungen Männern aus seinem Dorf wohnt Iván jetzt in einer Wohngemeinschaft. Von den 15, die sie am Anfang waren, sind nur noch sieben übriggeblieben. Die anderen fanden in Berlin keine Wohnung zu einer erschwinglichen Miete.

Teure Baracken

Andere Ausbildungswillige gerieten an windige Geschäftemacher. In Rostock wandten sich Ende Februar zwei Dutzend junge Leute aus Spanien und Osteuropa an die IHK und Arbeitsagentur. Ihr Bildungsträger kassiere zwar das Fördergeld, schrieben sie, doch Unterricht und Vermittlung seien schlecht. Untergebracht waren sie zu sechst in düsteren, kaum beheizbaren Räumen. Für einen Schlafplatz im Doppelstockbett hatte man ihnen 362 Euro monatlich abgenommen. „Das war nur eine Baracke, das hat mich auf die Palme gebracht“, sagt Rostocks IHK-Präsident Claus Madsen, der selbst vor 20 Jahren als junger Mann „nur mit einem Koffer in der Hand“ aus Dänemark nach Deutschland gekommen ist.

Oder in Thüringen: Dort hatten sich Anfang Oktober drei junge Spanier an das „Welcome Center Thuringia“ in Erfurt gewandt, eine gerade erst von der Landesregierung gegründete Anlaufstelle für Migranten. Auch sie waren mit der Aussicht auf Ausbildungsplätze angeworben worden. 500, höchstens 1 000 Euro müssten sie mitbringen, dann würden die Zuschüsse aus „MobiPro“ fließen, hatte man ihnen versprochen. Jetzt arbeiteten sie als Praktikanten bei einer Gartenbaufirma, Ausbildungsplätze und Förderung waren nicht in Sicht. Untergebracht hatte man sie „in Baracken und mit relativ hohen Mietkosten“, wie sich Andreas Knuhr, der Leiter des Welcome Centers, erinnert. Die drei blieben nicht die einzigen. „Schließlich standen wir mit 128 Spanierinnen und Spaniern da.“

Ein Geschäft für private Anbieter

Von einem Riesengeschäft für private Anbieter spricht ein Insider. Arbeitsvermittler, gut vernetzt mit Bildungsträgern, warben Jugendliche im Ausland an, immer mit dem Hinweis auf das bald fließende Fördergeld. Dann wurde kassiert: 600 Euro Reisekostenpauschale, 2 000 Euro für den Sprachkurs, überhöhte Mieten für billige Absteigen, 1 200 Euro Vermittlungsgebühren von den Ausbildungsbetrieben und nochmal Prozente von den Azubis. Kontrolliert hat niemand. „Wenn jemand einen Vertrag mit einem privaten Anbieter
schließt, haben wir damit nichts zu tun“, sagt ZAV-Sprecherin Raabe. Seit 2002 brauchen private Arbeitsvermittler keine behördliche Erlaubnis mehr, um tätig zu werden, erfährt man bei der Arbeitsagentur in Nürnberg. Beim Ministerium gibt es keine Pläne, das zu ändern.

Wo das Programm funktionierte, war das oft dem Engagement beherzter Menschen zu verdanken: Andreas Knuhr und seinem Team, die in Erfurt unbürokratisch Überbrückungsgeld auszahlten, dem dänischem Einwanderer Madsen, der sich in Rostock dahinterklemmte, anständige Ausbildungsplätze für die Jugendlichen zu finden, und „Compañero Thomas“, der Iván und seinen Freunden Carlos und Antonio in Berlin eine Wohnung besorgte.

Iván P. wälzt in der Berufsschule indessen Fachbücher über Klimatechnik. Was er in Berlin lernt, könnte er in Andalusien gut gebrauchen, wo zwar weniger geheizt wird als hier, dafür aber umso mehr gekühlt. Voraussetzung ist, dass die spanische Wirtschaft sich erholt. „Ich könnte mir aber auch vorstellen hierzubleiben“, sagt Iván. Seine Freundin aus Paterna würde gern nach Berlin kommen und eine Lehre in einer Bäckerei beginnen. Einen Antrag bei „MobiPro“ hat sie gestellt, glücklicherweise noch vor dem Förderstopp am 8. April. „Wir hoffen, dass es klappt“, sagt Iván. Alle förderfähigen Anträge, die vor diesem Termin gestellt wurden, würden wahrscheinlich bewilligt, heißt es aus dem Ministerium.

Globalisierung von unten

Türkische DHL-Arbeiter siegten nach langjährigem Tarifkonflikt. Internationale Kampagne der Gewerkschaften zeigte Wirkung

Von Jörn Boewe, junge Welt, 6. Mai 2014

Tausende Beschäftigte bei der Deutsche-Post-Tochter DHL in der Türkei haben Ende April einen Sieg in einem langjährigen Tarifstreit errungen. Dies gab die Internationale Transportarbeiterföderation ITF bekannt. Die Übereinkunft zwischen DHL und der türkischen Gewerkschaft TÜMTIS sieht die soziale Absicherung für rund 2200 Beschäftigte vor. 750 zuvor prekär Beschäftigte (»subcontracted employees«) werden in reguläre Anstellungsverhältnisse übernommen.
Nach Angaben von TÜMTIS-Präsident Kenan Öztürk steigen die Arbeitsentgelte mit dem Abschluß um 32 bis 46 Prozent, Sonderzahlungen und Zuschläge eingerechnet. Weiterhin wurde vereinbart, 25 wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung entlassene Arbeiter zum 1. Mai wieder einzustellen und ihnen eine Entschädigung in Höhe von vier Monatslöhnen zu zahlen.

Zweieinhalb Jahre hat TÜMTIS um dieses Ergebnis gekämpft. Außerordentlich und beispielhaft war, wie die Gewerkschaften vieler anderer Länder, darunter die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, ihre türkischen Kollegen unterstützten. Die Dachverbände UNI Global Union und ITF führten eine internationale Kampagne. In Neuseeland kam es zu Solidaritätsstreiks. Mitgliedsgewerkschaften von UNI und ITF organisierten internationale Aktionstage mit Protesten vor zahlreichen regionalen Niederlassungen von DHL und deutschen Botschaften weltweit. In einem vorletzte Woche veröffentlichten Schreiben bedankte sich Öztürk ausdrücklich bei der ITF, deren Europaabteilung ETF, ver.di, der Norwegischen Transportarbeitergewerkschaft NTF sowie »schwester- und bruder- und kameradschaftlich verbundenen Gewerkschaften für ihre Unterstützung und Solidarität«.

Das türkische Management von DHL hatte sich jahrelang geweigert, die TÜMTIS überhaupt als Gewerkschaft anzuerkennen. Nach türkischem Arbeitsrecht hat eine Gewerkschaft einen hohen Organisationsgrad nachzuweisen: So muß sie momentan innerhalb einer Branche mindestens ein Prozent der Beschäftigten vereinigen sowie 40 Prozent plus ein Mitglied bezogen auf das jeweilige Unternehmen. DHL versuchte, die Organisationsbemühungen der TÜMTIS von Anfang an zu torpedieren, indem Gewerkschaftsmitglieder entlassen, eingeschüchtert und systematisch gemobbt wurden.

Offenbar handelte es sich bei diesem aggressiven Vorgehen gegen die Gewerkschaft, das man nur als »Union Busting« beschreiben kann – also das konsequente Ausschalten jeder Mitbestimmung –, nicht um einen »Ausrutscher« des Istanbuler Managements. Öztürk berichtete, der Personalchef von DHL in der Türkei, Riza Balta, habe ihm 2012 in einem Gespräch gesagt, Bonn – also die Muttergesellschaft Deutsche Post DHL – wünsche keine Gewerkschaften bei DHL Türkei, und an diese Vorgabe werde er sich halten.

Nicht zuletzt weil DHL eine 100prozentige Tochter der Deutschen Post AG ist, kam ver.di eine große Verantwortung in diesem Konflikt zu. Im Sommer 2012 kam es zu verbindlichen Kontakten zwischen beiden Gewerkschaften, und der ver.di-Bundesvorstand sagte TÜMTIS politische Unterstützung zu. Im November reiste eine ver.di-Delegation nach Istanbul, um die Kollegen zu unterstützen. Parallel dazu wurde ein im Auftrag von UNI und ITF angefertigtes Gutachten des US-amerikanischen Arbeitsrechtlers John Logan zur Praxis des »Union Busting« in der Türkei veröffentlicht. Logan hatte ver.di und die verbundenen Gewerkschaften bereits in der Auseinandersetzung um die Gewerkschaftsan­erkennung bei T-Mobile USA in den Vereinigten Staaten beraten und ein Gutachten erstellt. Logan, der an der Universität San Francisco einen Lehrstuhl für Arbeitsstudien innehat, flog in die Türkei und interviewte 21 ehemalige Beschäftigte.

Jeder einzelne habe über »Fälle von gewerkschaftsfeindlichem Verhalten« berichtet, schrieb Logan in seinem Bericht, die zumindest teilweise auch nach dem sehr restriktiven türkischen Arbeitsrecht eindeutig illegal gewesen seien. Dabei habe es sich nicht um ein »Fehlverhalten einiger weniger übereifriger Manager vor Ort« gehandelt. Vielmehr sei die Repression »Teil einer anhaltenden und systematischen Strategie« gewesen, »die darauf abzielt, die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten zu beschränken«.

Im Februar 2013 reiste erneut eine ver.di-Delegation unter Leitung von Bundesvorstandsmitglied Andrea Kocsis in die Türkei. Im März 2013 organisierte ver.di eine Unterschriftenaktion mit einer Resolution an den Post-Vorstand in Sachen TÜMTIS, im Mai 2013 gab es zudem Proteste am Rande der Aktionärshauptversammlung in Frankfurt am Main. Im September 2013 errang TÜMTIS endlich den wichtigen Etappensieg und wurde vom türkischen Arbeitsministerium als repräsentative Gewerkschaft bei DHL anerkannt. Ein gutes halbes Jahr später zahlte sich die Hartnäckigkeit der türkischen Gewerkschafter und ihrer Verbündeten aus: »Wir haben großen Respekt vor der mutigen Haltung und dem großen Durchhaltewillen der Kolleginnen und Kollegen der TÜMTIS«, erklärte ver.di-Sprecher Jan Jurczyk am 1. Mai gegenüber junge Welt. »Trotz erheblicher Repressalien ist es ihnen gelungen, das erforderliche Quorum von 40 Prozent plus einem Mitglied zur Anerkennung als zuständige Gewerkschaft und in der Folge einen erfolgreichen Tarifabschluß zu erreichen.« Ver.di sei erfreut und stolz, »daß wir im Rahmen von Gesprächen und Solidaritätsbesuchen die Kolleginnen und Kollegen der TÜMTIS unterstützen und zu ihrem erfolgreichen Kampf beitragen konnten«, so Jurczyk.

Zeit für klare Regeln

Jörn Boewe kritisiert die guten Absichten der Industrie nach dem Fabrikunglück in Bangladesch. neues deutschland, 25. April 2014

Viel wird in diesen Tagen über die Textilbeschäftigten in Bangladesch berichtet. Ein Jahr nach dem Einsturz des Rana-Plaza-Fabrikgebäudes, bei dem mehr als 1130 Menschen getötet und 2500 verletzt wurden, ist das Medieninteresse groß. Doch wie so oft in der »Informationsgesellschaft« gehen die entscheidenden Fragen in der Fülle der Berichte verloren. Jahrestage von Katastrophen sind die große Zeit der Absichtserklärungen, aber nicht unbedingt der Übernahme von Verantwortung.

Entwicklungsminister Gerd Müller, ein Mann, den außerhalb der CSU noch nicht viele kennen, hat für nächste Woche zu einem »Runden Tisch« geladen, an dem über ökologische und soziale Standards in der Textilindustrie geredet werden soll. Das könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein, hätte der Minister nicht bereits vor Beginn der Gespräche klargestellt, dass eine gesetzliche Regelung kein Thema sein wird – bis auf Weiteres zumindest. Allenfalls wenn es nicht zu transparenten Selbstverpflichtungen des Handels komme, könne man ein Gesetz in Erwägung ziehen.

Statt klarer Regeln und wirksamer Kontrollen wird es lediglich Vorzeigeprojekte geben, mit denen sich die Ministerialbürokratie für die erste Hälfte der Legislaturperiode gut beschäftigen kann. Dabei hat gerade die Rana-Plaza-Katastrophe bewiesen, dass Selbstverpflichtungen völlig unzureichende Instrumente sind, wenn es darum gehen soll, den Beschäftigten Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Sie versagen selbst bei der akuten Nothilfe, wie der immer noch hoffnungslos unterfinanzierte Entschädigungsfonds für die Rana-Plaza-Opfer zeigt. Sollen sich die Arbeitsbedingungen der internationalen Textilarbeiterinnen und Textilarbeiter nachhaltig verbessern, braucht es nicht nur einen langen Atem, sondern Regeln, die für alle gelten und bei Verstößen klare straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Letztlich ist dies auch im Sinne der Branche selbst – zumindest jener Unternehmen, die sich den Forderungen der Beschäftigten nicht völlig verschließen. Denn das Prinzip der Freiwilligkeit bestraft immer die Gutwilligen und belohnt jene, die sich auf Kosten der Mitbewerber aus der Verantwortung stehlen. Zudem haben freiwillige Vereinbarungen die Arbeitsbedingungen für Textilbeschäftigte in den vergangenen Jahren kaum verbessert. Abhilfe schaffen kann nur ein strengeres Haftungsrecht. Handelsketten, die die betriebswirtschaftlichen Vorteile der Zerstückelung von Wertschöpfungsketten in Anspruch nehmen, müssen für die Einhaltung von Mindeststandards bei ihren Zulieferern verantwortlich gemacht werden. Geschädigte und Hinterbliebene brauchen einen international gültigen Rechtsanspruch auf Wiedergutmachung. So steht es seit 2011 in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Es wäre Zeit, dass Deutschland diese Beschlüsse endlich umsetzt.

Recht auf Abschalten

Durch das mobile Internet sind Arbeitsaufgaben auch in Freizeitphasen ständig präsent. Bis heute gibt es kaum Betriebsvereinbarungen, die der modernen Arbeit gerecht werden, befindet eine aktuelle Böckler-Studie. Bei Evonik, BMW, VW werden Regelungen erprobt.

Von Jörn Boewe und Johannes Schulten, Magazin Mitbestimmung, 04/2014

Als ihr altes Diensthandy vor einem Jahr beinahe auseinanderfiel, nahm Katja M. das Angebot ihres Arbeitgebers an und tauschte es gegen ein iPhone 5 aus. „Ich habe das zunächst als befreiend empfunden“, sagt die 40-Jährige, die in der Forschungsabteilung eines großen deutschen Chemieunternehmens tätig ist. „Du kannst schneller reagieren, es wurde Druck aus dem dichten Arbeitsalltag genommen.“ Bald bearbeitete sie jeden Abend Mails. Dass sie selbst nicht mehr abschalten konnte, fiel ihr erst auf, als wegen einer Sicherheitslücke im Apple-Betriebssystem sämtliche Firmengeräte ein Software-Update bekamen. Weil dabei technisch etwas schiefging, waren die iPhones des Unternehmens plötzlich auf unbekannte Zeit außer Betrieb. „Wenn ich die Firma verlasse, bin ich jetzt wieder offline“, sagt die Pharmakologin. „Seit zwei Wochen weiß ich wieder, wie sich Feierabend anfühlt.“

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Evonik-Mitarbeiter mit Smartphone: Endlich wieder wissen, wie sich Feierabend anfühlt (Foto: Evonik)


DAS ZEITREGIME DER ARBEIT LÖST SICH AUF Der Einsatz mobiler Endgeräte ist nur die Spitze des Eisbergs, meint der Sozialforscher und Arbeitsrechtler Gerd Nies. „Mindestens genauso wichtig ist die Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen selber. Die ortsgebundene Produktion hat sich aufgelöst, heute wird arbeitsteiliger gefertigt, an verschiedenen Orten“, sagt Nies, der lange im Vorstand von IG Medien und ver.di tätig war. Damit löse sich auch das feste Zeitregime der Arbeit auf.

Dem DGB-Index „Gute Arbeit“ von 2011 zufolge müssen 27 Prozent der Beschäftigten „sehr häufig oder oft auch außerhalb ihrer Arbeitszeit für betriebliche Belange erreichbar sein“. Am gravierendsten ist die Situation im Dienstleistungssektor. In Pflege, Bildung und Forschung müssen über 40 Prozent der Beschäftigten regelmäßig außerhalb ihrer Arbeitszeit verfügbar sein, heißt es in einer Analyse von ver.di. Eine aktuelle Expertise der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kommt zu dem Schluss, „dass man für die Mehrheit der deutschen Beschäftigten von einer erweiterten arbeitsbezogenen Erreichbarkeit sprechen kann“. Das hat gesundheitliche Folgen: „Je mehr Arbeitsangelegenheiten ins Privatleben Einzug halten, desto größer sind arbeitsbedingte Befindensbeeinträchtigungen (Burn-out, Stress, Nicht-Abschalten, Schuldgefühle).“

Dass Handlungsbedarf besteht, haben Gewerkschaften, Betriebsräte und mittlerweile auch viele Unternehmen erkannt. Doch die neuen Herausforderungen können mit den herkömmlichen Instrumentarien nur unzureichend bewältigt werden. Gerade hat Nies gemeinsam mit der Arbeitssoziologin Gerlinde Vogl im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung rund 100 betriebliche Vereinbarungen zum Umgang mit mobiler Arbeit untersucht. Das Ergebnis war ernüchternd: „Es gibt kaum Regelungen, die der modernen Arbeit in ihrer Komplexität gerecht werden.“

GRENZEN BETRIEBLICHER REGELUNGEN Eine halbe Stunde nach Ende der Gleitzeit wird bei Volkswagen die Mailsynchronisierung für die 1100 Firmen-Blackberrys abgeschaltet. Die 2011 durchgesetzte Betriebsvereinbarung wurde zunächst überwiegend positiv aufgenommen. Doch mittlerweile mehren sich kritische Stimmen. „Die Regelung löst das Problem nicht wirklich, sie reduziert ja nicht den Arbeitsumfang“, sagt Nies. „Die Mails, die die Leute abends nicht mehr lesen, haben sie dann morgens geballt.“ Für erfolgversprechender hält er den Weg, den man bei BMW geht: Mitarbeiter können die Mobilarbeit in ihre Arbeitszeitkonten eintragen und als Freizeit ausgleichen. Dies sei „spannend, weil man damit nicht versucht, Menschen, die mobil arbeiten, in ein Zeitkorsett zu stecken“, so der Forscher.

Derart weitgehende Betriebsvereinbarungen gibt es in der Chemie- und Pharmaindustrie bislang nicht. Allerdings will die IG BCE ihren Betriebsräten den Rücken stärken, „damit sie das Thema frühzeitig erkennen und handlungsfähiger werden“, sagt Sören Tuleweit, der beim IG-BCE-Vorstand für „gute Arbeit“ zuständig ist. Für beispielhaft hält er das Konzept „Always on“, das seit Anfang 2013 bei der Essener Evonik Industries verfolgt wird: Führungskräfte werden geschult, um einen bewussteren Umgang mit mobilen Endgeräten zu erreichen. Es gibt die klare Vorgabe, den Mailverkehr außerhalb der Arbeitszeit auf Notfälle zu begrenzen. Eine Kontrollsoftware misst monatlich die Aktivität der einzelnen Endgeräte, aufgeschlüsselt nach Tageszeiten und Wochentagen. Auf diese Weise soll ein „erhöhtes Bewusstsein über alle Ebenen hinweg“ entstehen, sagt der Projektverantwortliche Frank Lelke. Auch wenn es sich dabei um eine „Top-down“-Handlungsanweisung des Unternehmens handele, könne das Konzept richtungweisend für künftige Betriebsvereinbarungen sein, meint Tuleweit.

Tarifpolitisch geht ver.di das Thema bei der Deutschen Telekom an. Seit Herbst verhandelt die Gewerkschaft über einen „Tarifvertrag zur Identifikation und Auflösung betrieblicher Überlastungssituationen“. Was etwas sperrig klingt, ist als Handhabe für Betriebsräte gedacht, konkrete Gefährdungsanalysen und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln. Nach den Vorstellungen der Gewerkschaft sollen für jeden Bereich Indikatoren vereinbart werden, mit denen die Belastungssituation gemessen und in einem „Ampelmodell“ abgebildet wird. Geraten Mitarbeiter in den „gelben“ oder „roten“ Bereich, stellen die Betriebsparteien einen verbindlichen Maßnahmen- und Zeitplan auf. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, wäre eine Entscheidung vor der Einigungsstelle erzwingbar.

RECHT AUF NICHTERREICHBARKEIT Letztlich sei das Problem zu komplex, um es allein auf betrieblicher oder tarifpolitischer Ebene zu lösen, gibt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Lothar Schröder zu bedenken. „Über zwei Jahrzehnte hinweg hat man, gesteuert durch Benchmarks, den Menschen in den Betrieben weisgemacht: Leute, ihr seid zu langsam, ihr seid zu ineffektiv, wir sind mit zu viel Personal unterwegs. Das hat zu kulturellen Verwerfungen geführt, die man nicht dadurch repariert, dass man nach 18 Uhr einen Mailserver abschaltet.“ Schröder plädiert für mehr betriebliche Gefährdungsanalysen, für Tarifverträge, die die Arbeitsbelastung begrenzen, und für ein gesetzlich verbrieftes „Recht auf Nichterreichbarkeit“, wie es die Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“ 2013 in ihrem Bericht forderte. Anliegen, die auch der IG-Metall-Vorsitzende Detlef Wetzel kürzlich bekräftigte.

Nötig sei letztlich eine Überarbeitung der Mitbestimmungsrechte, insistiert Arbeitsrechtler Nies. Das Betriebsverfassungsgesetz bilde die neuen Anforderungen mobiler Arbeit nicht hinreichend ab. Betriebsräte bräuchten „ein Mitbestimmungsrecht zur Mitgestaltung mobiler Arbeit“, so Nies. „Ich sage das bewusst so pauschal, weil wir es nicht mit Einzelaspekten zu tun haben.“

Mehr Informationen

Gerlinde Vogl/Gerd Nies: Mobile Arbeit. Betriebs- und Dienstvereinbarungen – Analyse und Handlungsempfehlungen. Schriftenreihe der Hans-Böckler-Stiftung. Frankfurt am Main, Bund-Verlag 2013

„Geld ist nicht alles“

… ist der Titel eines Artikels im heute erschienenen Freitag, in dem wir erklären, warum der Arbeitskampf von ver.di an der Berliner Charité eine „Tarifbewegung neuen Typs“ ist: Zum ersten Mal ist eine  Gewerkschaft bereit, für eine ausreichende Personalbesetzung in einem Krankenhaus in den Streik zu treten.

Außerdem im neuen Hintergrund Nachrichtenmagazin ein Text über „Die Ohnmacht der Konsumenten“, Sinn und Unsinn von Öko- und Fair-Textillabels, ein Jahr nach dem Einsturz des Rana Plaza Hochhauses in Bangladesh (ab 8.4. im Handel).

Spiel ohne Risiko

Investitionsschutz: Wie internationale Finanzanleger europäische Krisenstaaten mit Hilfe privater Schiedsgerichte ausplündern

Von Jörn Boewe, junge Welt, 25. März 2014

Die Kritik an der geplanten Investitionsschutzklausel im seit Frühjahr 2013 verhandelten Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) bereitet der Europäischen Kommission Probleme. Eine für Mitte März angekündigte öffentliche Anhörung, mit der Brüssel auf die Argumente der Kritiker eingehen wollte, wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Statt dessen will Handelskommissar Karel De Gucht in dieser Woche ein 41seitiges Papier vorstellen, das »Vorbehalte« der Kritiker ausräumen soll, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Montagausgabe). De Gucht werde Vorschläge präsentieren, wie die EU den geplanten Investitionsschutz begrenzen und transparenter gestalten will, so das Blatt. Derartige Schutzklauseln in internationalen Handelsabkommen geben Unternehmen die Möglichkeit, vor privaten Schiedsgerichten Entschädigungen gegen Staaten zu erstreiten, wenn sie sich durch neue Gesetze benachteiligt oder unfair behandelt fühlen.

Bisher bestand die Linie der Kommission eher in der Bagatellisierung der Kritik. So war etwa in einem Positionspapier vom November die Rede von »Meinungsäußerungen«, in denen »die Befürchtung laut wurde, daß die Investitionsschutzbestimmungen sich nachteilig auf das Regulierungsrecht der Staaten auswirken könnten«.

Lizenz zum Kasse machen

Tatsächlich geht es weniger um Meinungsfragen als um reale Erfahrungen mit bereits bestehenden Investitionschutzklausen aus früheren bi- und multilateralen Abkommen. Wie derartige Klauseln derzeit von Finanz­investoren gegen europäische Krisenstaaten in Stellung gebracht werden, zeigt eine aktuelle Untersuchung der Nichtregierungsorganisationen Transnational Institute und Corporate Europe Observatory. Danach droht sich die Sozialisierung der Bankenverluste im Zuge der Finanzkrise von 2007/2009, die zur europäischen Staatsschuldenkrise führte, zu wiederholen – diesmal unmittelbar zugunsten institutioneller Anleger, die EU-Mitgliedstaaten vor privaten Schiedsgerichten auf entgangene Profite aus hochspekulativen Investments verklagen.

Dem Mitte März veröffentlichten Report »Profiting from crisis« zufolge, verlangen Finanzinvestoren vor privaten internationalen Schiedsgerichten mindestens 1,7 Milliarden Euro Entschädigung von Griechenland, Spa­nien und Zypern für Maßnahmen, die diese Länder zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise ergriffen haben. Zu den Klägern gehört die slowakische Postova-Bank: Sie hatte 2010 griechische Staatsanleihen im Nennwert von 500 Millionen Euro billig gekauft, zu einem Zeitpunkt als diese von der Ratingagentur Standard & Poor’s bereits als »Schrott« eingestuft worden waren. Zwei Jahre später bot die griechische Regierung ihren Gläubigern einen Schuldenschnitt (»haircut«) an. Dies war eine der Bedingungen, die die »Troika« aus Europäischer Zentralbank, Internationalem Währungsfonds und EU-Kommission im Gegenzug für weitere Finanzhilfen verlangt hatte. Anstatt auf den Deal einzugehen und einen Teil ihrer hochspekulativen Anlagen abzuschreiben, strengte Postova eine Klage auf der Grundlage eines bilateralen slowakisch-griechischen Investitionsschutzabkommens an, die Höhe der Forderung ist nicht bekannt.

Detaillierte Informationen liegen über das Verfahren vor, das der in Griechenland ansässige Kapitalanleger Marfin Investment Group gegen Zypern anstrengt. Marfin war von 2006 bis 2013 Hauptanteilseigner des zweitgrößten zypriotischen Geldinstituts, der Laiki-Bank, die zeitweise Marfin-Popular-Bank hieß. Diese war 2012 in schwere Schieflage geraten, u.a. weil sie zuvor engros griechische Staatsanleihen aufgekauft hatte. 2013 nahm Zypern ein Hilfspaket der Troika an und verstaatlichte die Laiki-Bank. Daraufhin strengte Marfin eine Investorenschutzklage gegen Zypern an. Die Forderung in dem anhängigen Verfahren beläuft sich auf 823 Millionen Euro.

Hohe Dunkelziffer

Rund 700 Millionen Euro verlangen indessen 22 internationale Anleger, vor allem institutionelle Finanzinvestoren, vom spanischen Staat für entgangene Gewinne aus ihren Solarinvestitionen. Als eine Maßnahme im Zuge der Krise von 2008 hatte die Regierung die Einspeisetarife für Strom aus Photovoltaikanlagen drastisch abgesenkt. Zahlreiche inländische Kleinanleger waren betroffen, aber im Gegensatz zu den Beteiligungsfonds mit Sitz außerhalb Spaniens hatten sie kaum Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Die ausländischen Investoren verklagten den Staat auf Schadenersatz in einer Vielzahl von Verfahren aufgrund des Investitionsschutzkapitels im internationalen Energiecharta-Vertrag.

Die drei in der Studie angeführten Beispiele seien nur »die Spitze des Eisbergs«, schreiben die Autorinnen Pia Eberhardt und Cecilia Olivet. Viele Verfahren gelangten der Öffentlichkeit gar nicht zur Kenntnis. Die Risiken des »Investor-Staat-Klagesystems« würden dennoch deutlich: »Schon heute nutzen spekulative Investoren Investitionsabkommen, um die knappen Staatskassen der verarmten europäischen Krisenländer weiter zu plündern«, so Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory. »Es wäre politischer Wahnsinn, Konzernen in dem noch weiterreichenden geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen dieselben überzogenen Rechte einzuräumen.«

Weltweit sind derzeit etwa 3000 Investitionsschutzabkommen in Kraft. Bislang wurden 512 Fälle von Investor-Staat-Klagen bekannt, die Dunkelziffer dürfte um einiges höher liegen. Laut Statistik der UNO-Welthandels- und Entwicklungskonferenz UNCTAD steigt die Zahl sogenannter Investor-Staat-Klagen seit Mitte der 90er Jahre rapide an. Im Jahr 2012, dem letzten, für das statistische Daten vorliegen, wurden 58 neue Verfahren eröffnet. Dies war ein neuer, aber sicher kein endgültiger Rekord.

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Wagnis für wenig Wachstum

Befürworter der Transatlantischen Freihandels- und Investitionspartnerschaft werfen Kritikern Panikmache vor. Doch Erfahrungen mit vergleichbaren Abkommen zeigen: Die Warnungen sind berechtigt.

Von Jörn Boewe und Johannes Schulten, Magazin Mitbestimmung 03/2014

Das Chlorhuhn bewegt. Es ist zum Wappentier der Gegner der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) geworden. Seit Mitte vergangenen Jahres verhandelt die EU-Kommission mit den USA über den Abschluss eines Abkommens, das Zugangsbarrieren für die jeweiligen Märkte senken, Investitionen langfristig absichern und eine Schiedsgerichtsbarkeit installieren soll, vor der Investoren ihre Ansprüche aus dem Abkommen durchsetzen können sollen. Nicht nur diese Schiedsverfahren sollen geheim ablaufen. Auch aus den laufenden Verhandlungen wurde die Öffentlichkeit bislang ausgeschlossen. Sogar Inhalte und Zielrichtung der Gespräche sowie die Zusammensetzung der Verhandlungsgruppe wurden unter Verschluss gehalten – bis es engagierten NGO-Aktivisten gelang, einige Dokumente zu „leaken“.

SKEPSIS BEIM DGB WÄCHST

Die EU-Kommission selbst hat bislang außer optimistischen Prognosen und Statements zur Beschwichtigung der öffentlichen Meinung nichts Konkretes veröffentlicht. „Die TTIP hat Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zum Ziel“, heißt es auf ihrer Internetseite. Sie könnte „die Wirtschaft der EU um 120 Milliarden Euro“ ankurbeln und „Hunderttausende neue Arbeitsplätze kreieren“. Gelingen soll dies durch die Angleichung unterschiedlicher „Regelwerke, Normen und Zulassungsverfahren“.

Das klingt so plausibel wie harmlos nach DIN und TÜV und Blauer Engel, und fast schien es, als könne keiner etwas dagegen haben. Aber dann hielt Anfang Januar jemand das Chlorhuhn hoch: Um Salmonellen und andere Keime im Hühnchenfleisch abzutöten, dürfen US-Farmer ihr Geflügel in einer Lauge aus Chlordioxid und Natriumchlorit desinfizieren. Nach Europa dürfen die Giftcocktail-Chicken bislang nicht eingeführt werden – doch das würde sich mit der TTIP ändern. Ein Aufschrei ging durch Europa! Was die Argumente der Freihandelskritiker von Attac und NGOs nicht fertiggebracht hatten – das Chlorhuhn rüttelte die Öffentlichkeit wach.

Doch nicht nur Verbraucher- und Umweltschutzstandards kämen durch die TTIP unter Druck, befürchten die Kritiker. Auch Arbeitsschutzbestimmungen und Beschäftigtenrechte sind bedroht. Nach der Logik der Freihandelsdoktrin gelten sie letztlich als „nichttarifäre Handelsbarrieren“, die den Marktzugang erschweren oder Gewinnerwartungen schmälern können. Mitte Januar traten deshalb 60 Gewerkschafter und Intellektuelle mit einem Appell an die Öffentlichkeit, der vor einem Abbau von Arbeitnehmerrechten durch die TTIP warnte. Die Initiatoren, darunter der Publizist Werner Rügemer und der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler, fürchten, der Vertrag würde die Koalitionsfreiheit beschneiden und Arbeitsstandards absenken. So hätten die USA „sechs von acht Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nicht ratifiziert“, heißt es in dem Aufruf.

Ähnlich kritisch hatte sich bereits im Frühjahr vorigen Jahres der DGB geäußert. Die „Vereinheitlichung von Standards und Normen“ dürfe „nicht zulasten des Gesundheits-, Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutzes“ gehen, forderte der DGB. Zwar seien Wohlfahrtseffekte, die sich aus einem Handelsabkommen ergeben könnten, zu begrüßen. Gleichwohl warnte der DGB vor „übertriebenen Erwartungen“. „Wir waren damals skeptisch“, sagt Florian Moritz, Leiter des Referats Internationale und Europäische Wirtschaftspolitik beim DGB-Bundesvorstand, „und unsere Skepsis ist seitdem gewachsen.“

FRAGWÜRDIGE MODELLRECHNUNGEN

Übertrieben wird in der Tat, und zwar systematisch und mitunter erstaunlich plump. So behauptet die EU-Kommission auf ihrer Internetseite, dass „nach vollständiger Umsetzung dieses Abkommens (…) ein jährliches Wirtschaftswachstum von 0,5 Prozent BIP“ zu erwarten sei. Abgesehen davon, dass es sich bei dem „unabhängigen Bericht“, auf den sich die Kommission beruft, um eine von ihr in Auftrag gegebene Studie des Londoner Centre for Economic Policy Research (CEPR) handelt, sind die Zahlen falsch interpretiert. Bei einer sehr weitreichenden Liberalisierung erwartet das CEPR bis 2027 in der EU ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von 0,48 Prozent – allerdings nicht jährlich, sondern insgesamt. Das entspräche einem jährlichen Effekt von gerade mal 0,03 Prozent.

„Die Wachstumseffekte sind klein und der Beschäftigungszuwachs winzig“, sagt Sabine Stephan vom IMK in der Hans-Böckler-Stiftung. Die Ökonomin hat die drei vorliegenden Studien zu den erwarteten Effekten der TTIP untersucht. Neben der des CEPR gibt es zwei Untersuchungen des Ifo-Instituts München – eine im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums, die andere im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Obwohl derartige Modellrechnungen lediglich mehr oder weniger wahrscheinliche Entwicklungen simulieren, werde der Eindruck erweckt, man hätte exakte und verlässliche Berechnungen. Wie sehr die Ergebnisse von politischen Wunschvorstellungen beeinflusst sind, verdeutlichen die Jobprognosen: Während Bertelsmann 180 000 zusätzliche Arbeitsplätze sieht, kommt das Regierungsgutachten nur auf 25 000. Der Grund: In der Studie für die Bundesregierung verrechnet das Ifo Beschäftigungsauf- und -abbau, in der Bertelsmann-Studie hingegen nicht. Doch selbst bei den 180 000 neuen Jobs der Bertelsmann-Studie handelt es sich wieder um den Gesamteffekt; der Beschäftigungsaufbau pro Jahr beläuft sich auf weniger als 13 000 neue Jobs.

In der Leitbranche Fahrzeugbau etwa könnten laut Bertelsmann 12 143 Arbeitsplätze entstehen – innerhalb von 15 Jahren. „Wir sollten zwar jeden neuen Arbeitsplatz begrüßen, doch das Risiko der TTIP ist enorm hoch“, sagt Beate Scheidt von der Abteilung Grundsatzfragen und Gesellschaftspolitik der IG Metall: „Die geringen Effekte sind das Wagnis nicht wert.“

REGRESSPFLICHT DES STAATES?

Und was ist von der geplanten Investitionsschutzklausel zu halten? Können ausländische Unternehmen künftig eine europäische Regierung etwa wegen der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns vor einem nichtöffentlichen Schiedsgericht auf Schadenersatz verklagen? Derartige Verfahren sind im Kontext anderer Freihandelsabkommen längst Realität. So fordert der französische Mischkonzern Veolia derzeit von der ägyptischen Regierung eine Kompensationszahlung von 82 Millionen Dollar wegen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Anhängig ist auch eine Forderung von Vattenfall gegen die Bundesrepublik. Wegen des Atomausstiegs will der schwedische Energieriese über eine Milliarde Euro Schadenersatz. Laut Statistik der UNO-Welthandels- und Entwicklungskonferenz UNCTAD steigt die Zahl sogenannter Investor-Staat-Klagen seit Mitte der 90er Jahre an. 2012 wurden 58 neue Klagen erhoben – ein neuer Rekord. Bislang wurden 512 solcher Verfahren bekannt. In 70 Prozent der Fälle bekam der Investor Recht.

Als Reaktion auf die Kritik hat Wettbewerbskommissar Karel de Gucht nun angekündigt, das geplante Investitionsschutzkapitel im März offenzulegen. Die Debatte dürfte damit nicht beendet sein, im Gegenteil. „Wenn die Klausel so rigoros wie beabsichtigt implementiert wird, müssen wir uns dagegenstellen“, sagt IG-Metallerin Scheidt. „Das dürfen wir nicht zulassen.“

Mehr Informationen

Präsentation der IMK-Ökonomin Sabine Stephan: http://bit.ly/1hPAbeI

Schritt für Schritt zur kollektiven Aktion

Etwa 50 eingetaktete Zulieferer machen rund um Leipzig die Handreichungen für BMW und Porsche – zum Billiger-Tarif und oft ohne Mitbestimmung und Betriebsrat. Die IG Metall trifft auf eine neue Generation von Facharbeitern, die das nicht mehr so einfach hinnehmen will.

Von Jörn Boewe und Johannes Schulten, Magazin Mitbestimmung, 03/2014

Wie Kampfdroiden aus George Lucas‘ „Krieg der Sterne“ hängen die vormontierten Auspuffanlagen dicht gedrängt und hochkant in ihren Gestellen. Neben einer Säule in der Mitte der Fabrikhalle steht ein Drucker. Er summt und spuckt ein Blatt Papier aus. René Lange steht auf einer Empore oberhalb der Halle und schaut hinunter. „Der Drucker gibt den Takt vor, nach dem sich hier alles richtet“, sagt der 29-Jährige.

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»Wir sehen nur die Spitze des Eisbergs«

Umfrage bei Gewerkschaftssekretären: Knapp zwei Drittel kennen Fälle von Betriebsratsbehinderungen durch Chefs

Heiner Dribbusch arbeitet am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. Gemeinsam mit seinem Kollegen Martin Behrens hat er 184 Sekretäre aus DGB-Gewerkschaften zu ihren Erfahrungen mit Arbeitgebermaßnahmen gegen Betriebsräte befragt. Die Ergebnisse der Umfrage sollen am heutigen Montag vorgestellt werden. Mit Dribbusch sprach für »nd« Johannes Schulten.

neues deutschland, 10. März 2014

In letzter Zeit gab es immer wieder Berichte über Unternehmer, die gegen gewerkschaftlich aktive Beschäftigte vorgehen. Sie haben eine der ersten empirischen Studien zu dem Thema durchgeführt. Handelt es sich um einen neuen Trend oder ist die Aufmerksamkeit der Medien gestiegen?

Ich denke es ist beides. Zum einen gibt es sicherlich eine gesteigerte Aufmerksamkeit der Medien. Das hat beispielsweise mit den Auseinandersetzungen im Rahmen der ver.di-Kampagne bei Lidl um 2010 zu tun. Das Unternehmen war in die Kritik geraten, gegen Betriebsratswahlen vorzugehen. Ob es wirklich jedoch eine Zunahme von Unternehmensaktivitäten gegen aktive Gewerkschafter gibt, können wir nicht sagen. Denn es gibt keine Langzeitstudien. Von den von uns befragten 184 Gewerkschaftssekretären, kennen 59 Prozent Fälle, in denen Unternehmer versucht haben, die Gründung einer Arbeitnehmervertretung zu verhindern. Was wir sehen, ist die Spitze eines Eisberges, ohne aber sagen zu können, was noch unter dem Wasser ist.

Sie sagen, die Großzahl der Angriffe richtet sich gegen Betriebsratsgründungen. Gleichzeitig haben Betriebsräte hierzulande ein positives Image. Bernd Osterloh steht genauso für den Erfolg von VW wie das Management. Wie passt das zusammen?


Wir müssen zunächst einmal feststellen, dass es nur in neun Prozent aller Betriebe, die einen Betriebsrat wählen können, auch eine Interessenvertretung gibt. Das hat stark mit der Größe zu tun. In Großbetrieben gibt es in der Regel einen Betriebsrat, in Kleinbetrieben so gut wie nie. Widerstand seitens der Unternehmen gibt es relativ häufig im Bereich der Betriebe mit 100 bis 200 Beschäftigten. Und es verstärkt sich bei denen, die inhabergeführt sind. Hier gibt es oft die Haltung: Mitbestimmung sei zu teuer, unnötig und überhaupt eine unzulässige Einmischung.

Ist dies der alleinige Grund für die geringe Verbreitung?


In vielen Kleinbetrieben gibt es auch deshalb keinen Betriebsrat, weil weder Beschäftigte noch Gewerkschaften aktiv werden. In welchem Umfang dabei ein gewerkschaftsfeindliches Klima eine Rolle spielt, wissen wir nicht.

Zu welchen Maßnahmen greifen Unternehmer, die Mitbestimmung verhindern wollen?

Am weitesten verbreitet ist Druck auf die Kandidaten. Das kann über Drohungen und Einschüchterungen geschehen, aber auch über das Angebot von Vergünstigungen bis hin zu Geldzahlungen. Die Verhinderung der Bildung eines Wahlvorstandes ist ebenfalls nicht selten.

Haben Sie Branchenunterschiede feststellen können? Der Großteil der aus den Medien bekannten Fälle kommt aus dem Einzelhandel?

Genaue Aussagen über Branchenunterschiede können wir auf Basis unserer Daten nicht sicher treffen. Der Einzelhandel ist aber vermutlich mit oben dabei. Zum einen gibt es einige Konzerne, wie die Schwarz-Gruppe, zu der Lidl gehört, die keine Betriebsräte wollen. Dann ist die Branche sehr kleinbetrieblich geprägt. Zudem gibt es viele inhabergeführte Läden. Aber auch im Bereich der IG Metall hat es einige spektakuläre Fälle gegeben, etwa beim brandenburgischen Polarzulieferer HatiCon oder dem Trierer Elektroausrüster Natus.

In den USA wird von »Union Busting« gesprochen – also von bewussten Initiativen der Unternehmer zur Zerschlagung von Gewerkschaften. Trägt der Begriff auch für die hiesigen Verhältnisse? Es ist kaum zu erwarten, dass die IG Metall in existenzielle Nöte gerät, weil ein Unternehmer eine Betriebsratswahl verhindert.

Union Busting ist ein Begriff, der auch im gewerkschaftlichen Sprachgebrauch verwendet wird. Dabei geht es in Deutschland sicher nicht um die Zerschlagung der Gewerkschaften selbst, sehr wohl aber darum, zu verhindern, dass Gewerkschaften in bisher unorganisierten Betrieben Fuß fassen. Das ist sicher ein Motiv hinter der Verhinderung von Betriebsratswahlen. Denn generell gilt für Deutschland: Nur dort, wo es auch einen Betriebsrat gibt, verfügen Gewerkschaften über nennenswerte Präsenz.

Welche Rolle spielen sogenannte »Union Buster«, also auf die Verhinderung von Betriebsratswahlen spezialisierte Anwaltskanzleien?

Unsere eigenen Befunde deuten bislang darauf hin, dass hier möglicherweise ein Markt im Entstehen begriffen ist. Allerdings erweist sich der Marktanteil der einschlägig bekannten Kanzleien, wie die des Düsseldorfer Anwalts Helmut Naujoks, als noch sehr begrenzt. Werden Juristen hinzugezogen, handelt es sich oft um die örtlichen Hausanwälte der Arbeitgeberverbände.

Benötigen wir besseren gesetzlichen Schutz für Betriebsratswahlen?

Alle von uns festgestellten Maßnahmen gegen Betriebsratswahlen sind gesetzlich unzulässig. Es gibt aber so gut wie keine Verfahren, auch weil die Staatsanwaltschaften »mangels öffentlichem Interesse« oft einstellen. Hier wäre die Bildung von spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften notwendig, die konsequent ermitteln. Zudem wäre zu diskutieren, die Bildung von Betriebsräten ab einer bestimmten Betriebsgröße gesetzlich zu verpflichten, wie etwa in den Niederlanden.

Perspektive mit Verfallsdatum

Air Berlin gliedert seinen Kundenservice aus und kündigt zugleich dessen Schließung an. Mitarbeiter fühlen sich »verkauft und plattgemacht«. Ver.di und Betriebsrat wollen das nicht hinnehmen.


Von Jörn Boewe, neues deutschland, 7. März 2014

Das hatte sich Air Berlin wohl anders vorgestellt: Anlässlich der Internationalen Tourismusbörse (ITB) hatte Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft zur »Air Berlin Party« am Mittwochabend im Restaurant »Zur Nolle« im S-Bahnbogen in Berlin-Mitte eingeladen. Die Party fand statt, aber wer hinein wollte, musste zuvor an etlichen aufgebrachten Call-Center-Mitarbeitern vorbei, die ihrem Ärger über die Airline lautstark Luft machten.

Zum Jahresbeginn hatte die Air Berlin ihren Kundenservice outgesourct und an eine speziell zu diesem Zweck gegründete Firma namens AuSoCon Call Center Berlin GmbH verkauft. Zugleich wurde den rund 180 Beschäftigten angekündigt, dass ihre Arbeitsverhältnisse zum Jahreswechsel 2014/15 enden sollen. Lediglich »bewährten Mitarbeitern« werde dann ein Weiterbeschäftigungsangebot gemacht werden. Wie aus einer Powerpoint-Präsentation hervorgeht, die im Unternehmen kursiert, soll dies aber mit einer Absenkung der Gehälter um 15 bis 20 Prozent verbunden sein.

AuSoCon ist ein Joint Venture: Hauptgesellschafter ist mit 80 Prozent die österreichische Firma Competence Call-Center AG (CCC), Air Berlin hält eine Minderheitsbeteiligung von 20 Prozent. Aufgerufen zu den Protesten hatte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, unterstützt vom Betriebsrat. Nach Polizeiangaben beteiligten sich 79 Personen, etliche Beschäftigte stießen im Laufe der Aktion dazu und waren direkt von der Arbeit zur Kundgebung gekommen.

»Im Schnitt sind die Leute bei uns seit achteinhalb Jahren im Unternehmen«, sagte Betriebsratsvorsitzender Max Rack gegenüber »nd«. Bei einer entsprechend langen Betriebszugehörigkeit kämen sie auf einen Stundenlohn von 15 Euro. Berichten ehemaliger CCC-Beschäftigter in diversen Internetforen zufolge liegen die Entgelte bei dem österreichischen Betreiber etwa bei der Hälfte.

Man fühle sich »von Air Berlin verkauft«, sagte eine Servicemitarbeiterin, jetzt wolle man sich »nicht auch noch plattmachen lassen«. Offensichtlich wollen die Beschäftigten nicht tatenlos zusehen, wie ihr ehemaliger Arbeitgeber sich aus der Verantwortung stiehlt. Air Berlin habe es in der Hand, die Arbeitsplätze und Bedingungen in ihrem Service Center auch unter dem neuen Unternehmensdach »langfristig zu sichern und den Beschäftigten damit eine Perspektive zu bieten«, sagte Stefan Köchling, Sprecher der ver.di-Tarifkommission.

In der Air-Berlin-Zentrale am Saatwinkler Damm ist man offenbar der Meinung, den Mitarbeitern schon genug Perspektive geboten zu haben. Es sei der Airline »sehr wichtig« gewesen, » ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein attraktives Angebot zu unterbreiten, um auch das über Jahre erworbene Fachwissen zu erhalten«, erklärte Sprecher Mathias Radowski auf Anfrage. Die Übertragung des Kundenservice »auf einen dafür spezialisierten Dienstleister« sei »branchenüblich«, die Fluggesellschaft werde damit »kundenorientierter, schneller und effizienter«.

Zugleich stellte er klar: »Zum Jahresende wird die ASC geschlossen. Alle Mitarbeiter, die sich bewähren, sollen Angebote erhalten, in andere Gesellschaften der CCC übernommen zu werden.« Die avisierte Gehaltsabsenkung um 15 bis 20 Prozent wollte das Unternehmen auf Nachfrage nicht kommentieren.

Damit wollen sich die Beschäftigten und ihre Gewerkschaft aber nicht abfinden. »Für ihre ehemaligen Beschäftigten muss Air Berlin deutlich mehr tun«, so der zuständige Gewerkschaftssekretär Max Bitzer. Dies werde man bei den anstehenden Sozialplanverhandlungen deutlich machen. Falls sich das Unternehmen nicht bewege, werde ver.di »alle Möglichkeiten nutzen, die das deutsche Arbeitsrecht hergibt«. Tarifkommissionssprecher Köchling fügte hinzu: »Die Kundgebung war erst der Auftakt, für das, was Air Berlin noch blühen wird, wenn sie weiter auf stur schalten.«

Wie die Fluggesellschaft am Donnerstag mitteilte, konnte sie im Februar dank zusätzlicher Langstreckenflüge und Verbindungen mehr Passagiere als im Vorjahreszeitraum befördern. Die Zahl der Fluggäste stieg gegenüber Februar 2013 um zwei Prozent auf 1,84 Millionen. Weil das Unternehmen gleichzeitig sein Angebot ausweitete, blieben in den Fliegern jedoch mehr Sitze leer: Die Auslastung verschlechterte sich um 3,5 Prozentpunkte auf 81,7 Prozent. Übers Jahr will Air Berlin Flugangebot und Auslastung um drei Prozent steigen, wie Vorstandschef Wolfgang Prock-Schauer kürzlich in der Mitarbeiterzeitung ankündigte.

Der Österreicher Prock-Schauer hatte den Vorsitz der kriselnden Fluggesellschaft vor gut einem Jahr von Hartmut Mehdorn übernommen, dem es trotz ehrgeiziger Sanierungsziele nicht gelungen war, Air Berlin in die Gewinnzone zu führen. In Branchenkreisen heißt es, Prock-Schauer müsse 2014 den Turnaround schaffen oder gehen.