Verführerische Blase

Ver.di schließt die gewerkschaftliche Bildungseinrichtung Berlin-Konradshöhe

Von Jörn Boewe, neues deutschland, 10. März 2017

Auf den ersten Blick sieht das Transparent vor dem Grundstück aus wie die Werbeplane eines Bauträgers. Aber noch werden hier, in der Stößerstr. 18 in Berlin-Konradshöhe, keine Luxuswohnungen errichtet. »Hier verbauen wir uns unsere Zukunft« steht auf einem großen Transparent, und statt Bauherren sind »Ab-Bauherren« darauf verzeichnet: Frank Bsirske, Frank Werneke, Christoph Meister – alle drei Mitglieder im ver.di-Bundesvorstand – als Generalunternehmer firmiert die Immobilien- und Vermögensverwaltung von ver.di (IVG/VVG).

Keine amtliche Bekanntmachung, aber auch kein Fake. Foto: Jörn Boewe

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Nicht überall ist Bosch …

… ist die Überschrift eines Beitrags von Jörn Boewe im aktuellen express. Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit (1-2/2017) über die geplante Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes. Als Referenzmodell wird dabei eine Konzernbetriebsvereinbarung von Bosch zur Mobilarbeit angeführt. Hier ist seit 2014 geregelt, dass Beschäftigte, deren Arbeitsaufgabe dies sachlich zulässt, einen Rechtsanspruch haben, gelegentlich zu Hause zu arbeiten, sofern sie es wünschen. Diese Mobilarbeit ist grundsätzlich freiwillig und kann nicht angeordnet werden. Beschäftigte entscheiden, wann sie erreichbar sind und hinterlassen die Zeiten im Büro. Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist verboten. Die Arbeitszeiten werden durch die Beschäftigten selbständig erfasst und als normale Arbeitszeit vergütet. Zuschläge für genehmigungspflichtige Mehrarbeit werden bezahlt, nicht aber für Spät- oder Nachtarbeit, sofern diese nicht explizit angeordnet wird.

Offenbar kommt die Regelung bei den Beschäftigten gut an, während sie für viele Führungskräfte eher gewöhnungsbedürftig ist. Man kann sie durchaus als Beispiel für eine gelungene betriebliche Regelung diskutieren, aus der sich lernen lässt. Ob sie als Blaupause für neue gesetzliche Standards dienen kann, steht auf einem anderen Blatt. Deutschland ist eben nicht Bosch: Was im baden-württembergischen Technologiekonzern mit seiner hohen tariflichen Absicherung, ausgeprägten Mitbestimmungstradition und gewerkschaftlich gut organisierten Belegschaft funktioniert, kann andernorts, wo Tarifbindung und betriebliche Mitbestimmung längst fragil geworden sind, wo Gewerkschaften schwach und Betriebsräte allenfalls Erfüllungsgehilfen von Geschäftsführungen sind, einen Dammbruch bei elementaren Schutzbestimmungen auslösen.

Fluchthilfe für den Boss

Karlsruhe verhandelt über das Tarifeinheitsgesetz. Diese Regelung ist grotesk – und kann gefährlich werden. Jörn Boewe, Der Freitag, 04/2017

Seit diesem Dienstag überprüft das Bundesverfassungsgericht eines der merkwürdigsten Gesetze der Großen Koalition: die 2015 vom Bundestag beschlossene Regelung zur so genannten Tarifeinheit. Ihre Befürworter wollen vor allem die Streikfreudigkeit kleiner, aber  kampfstarker Spartengewerkschaften wie der der Lokführer, Klinikärzte und Flugbegleiter  dämpfen.

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Lokführerstreik 2014. Foto: Jörn Boewe/work in progress

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Dann hätte ich die Stasi-Akten mit verbrannt

Jörn Boewe, Der Freitag, 22. Dez. 2016

Die „Affäre Holm“ stellt die Glaubwürdigkeit des neuen, rot-rot-grünen Berliner Senats in Frage – so ähnlich kann man es in den letzten zwei Wochen in zahlreichen Artikeln der Berliner Lokalpresse lesen. Das ist richtig, wenn auch anders, als es die meisten Kommentatoren meinen. Weiterlesen

Sklaven des Himmels

Von Ryanair bis Lufthansa: Die Beschäftigten der Luftfahrtindustrie leiden unter 25 Jahren Sozialdumping. Jörn Boewe, der Freitag, 47/2016

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Berlin TXL

Welche Arbeitsbedingungen bei Ryanair herrschten, erklärte Hessens grüner Verkehrsminister Tarek Al-Wazir Anfang November verblüfften Abgeordneten der Opposition, gehöre nun wirklich nicht in seinen Zuständigkeitsbereich. Mit Sonderrabatten bei den Airportgebühren hatte die mehrheitlich im Landesbesitz befindliche Flughafengesellschaft Fraport gerade Europas größten Billigflieger nach Frankfurt geholt. „Bis heute war es für mich nicht vorstellbar“, sagte SPD-Fraktionschef Thorsten Schäfer-Gümbel, „dass ausgerechnet der Grüne Tarek Al-Wazir einem Gebührenmodell für Frankfurts Flughafen zustimmt, das dafür sorgt, dass man künftig für 9,99 Euro nach Mallorca fliegen kann.“ Weiterlesen

»Wir wollen, dass Hillary gewinnt«

Scott Courtney, Vize der Gewerkschaft SEIU, über 15 Dollar Mindestlohn und die US-Wahl

Interview: Jörn Boewe, neues deutschland, 4. Nov. 2016
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Scott Courtney, SEIU, 13. Okt. 2016 in Berlin

Scott Courtney ist Vizepräsident der Service Employees International Union. Mit zwei Millionen Mitgliedern ist sie die größte Beschäfigtenorganisation in den USA und Kanada. Als Cheforganizer der SEIU hat Courtney seit 2012 maßgeblich am Aufbau der Bewegung »Fight for 15« mitgewirkt, die sich für einen gesetzlichen Mindestlohn von 15 Dollar in der Stunde einsetzt und vom Internetmagazin Slate als das »sowohl praktisch als auch philosophisch erfolgreichste progressive politische Projekt der späten Obama-Ära« bezeichnet wurde. Mitte Oktober war Courtney als Referent bei einem von der IG Metall organisierten »Transatlantischen Arbeitnehmerdialog« in Berlin.

Vor vier Jahren streikten Beschäftigte in einer New Yorker McDonald’s-Filiale, sie forderten einen Stundenlohn von 15 Dollar. Heute ist daraus eine landesweite Massenbewegung geworden, in mehreren Großstädten und Bundesstaaten gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 15 Dollar. Wie haben Sie das geschafft?

Am 29. November 2012 streikten 180 Beschäftigte nicht nur von McDonalds, sondern in diversen Fast-Food-Restaurants in ganz New York City. 180 von 180 000 Fast-Food-Beschäftigten in New York City. Ich betone das, weil man den Mut dieser Kolleginnen und Kollegen gar nicht hoch genug einschätzen kann. Sie hatten damals zwei Forderungen: Einen Mindestlohn von 15 Dollar die Stunde und das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung. Das war der Startschuss der Bewegung »Fight for 15«. Neun Monate später gab es Streiks in mehr als 100 Städten in den ganzen USA. Inzwischen haben 20 Millionen Beschäftigte durch diese Bewegung Lohnerhöhungen erkämpft, elf Millionen konnten ihren Stundenlohn von 7,25 auf 15 Dollar steigern. Weiterlesen

Aus für Kaiser’s ?

Wird Kaiser’s Tengelmann zerschlagen? Oder finden Kaufinteressent Edeka und Hauptkonkurrent Rewe doch noch eine einvernehmliche Lösung für eine „faire Aufteilung der Märkte“ (Rewe-Chef Alain Caparros)? In unserem Artikel „Das wird teuer“ im aktuellen Freitag erinnern wir daran, dass es „bei dieser im Jahr 2014 begonnenen Übernahmeschlacht eben nicht nur um Marktanteile“ geht, „sondern vor allem auch um
das Schicksal tausender Beschäftigter“.

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Die Lieferketten organisieren

International vernetzt: Junge Gewerkschafter aus vier Kontinenten diskutierten in Berlin Antworten auf Strategien der globalen Handelskonzerne
Von Jörn Boewe, junge Welt, 20. Sept. 2016

T-Shirts, die in Berlin oder New York über den Ladentisch gehen, werden in Vietnam, der Türkei oder Kolumbien genäht. Die Arbeitsbedingungen dort sind oft katastrophal. Spätestens seit dem Einsturz des Rana-Plaza-Fabrikhochhauses im April 2013 in Bangladesch, bei dem mehr als tausend Beschäftigte getötet wurden, ist das Thema in der Öffentlichkeit. Doch nicht nur Modekonzerne sind international aufgestellt – alle großen Handelsunternehmen agieren längst über alle geographischen Grenzen hinweg.

Zusammenarbeit und Austausch der Beschäftigten tun also Not, und das geht nicht ohne Organisation. UNI Global Union ist der weltweit wichtigste Dachverband der Dienstleistungswerkschaften, und ihre Handelssektion UNI Commerce veranstaltete in der vergangenen Woche ein internationales Jugendcamp in der ver.di-Jugendbildungsstätte Berlin-Konradshöhe. Wer dabei an Ferienlager denkt, liegt falsch: Eher war es ein intensives Seminar für Nachwuchsführungskräfte der Arbeiterbewegung des 21. Jahrhunderts. Eine Woche lang diskutierten die rund 30 Teilnehmer­innen und Teilnehmer aus Asien, Amerika und Europa über die wichtigen Trends ihrer Branche wie Onlinehandel, Konzentrationsprozesse und Rationalisierung der Logistikketten. »Es geht um die längsten Öffnungszeiten, die niedrigsten Preise und die größten Verkaufsflächen«, brachte Uli Dalibor von ver.di die Sache auf den Punkt. »Und all das kostet Geld – Geld, das die Konzerne intern aufbringen wollen, indem sie die Löhne ihrer Beschäftigten herabdrücken.« Weiterlesen

Kreative Modeketten

Modekonzerne sind erfinderisch – auch wenn es darum geht, Auslandsgesellschaften zu gründen – ohne Mitbestimmung. Dagegen setzt ver.di auf die Aktivierung der Beschäftigten, auf Betriebsräte und Tarifverträge.

Von Jörn Boewe und Johannes Schulten, Magazin Mitbestimmung, 04/2016

Im Jahr 2007 sollte es soweit sein: Ein paritätisch besetzter Aufsichtsrat für Deutschlands zweitgrößten Textilhändler. 319 Filialen mit 10 746 Beschäftigten hatte H&M zu diesem Zeitpunkt. Weit mehr als die 2000 Mitarbeiter, ab denen das Unternehmen laut deutschem Mitbestimmungsgesetz zur Einrichtung eines paritätisch besetzten Aufsichtsrats verpflichtet ist. Seit der Jahrtausendwende war es den Beschäftigten gelungen, zahlreiche Betriebsratsgremien zu wählen. „Ein paritätischer Aufsichtsrat wäre eigentlich konsequent gewesen“, erinnert sich der langjährige H&M-Betriebsrat Damiano Quinto, der seit 2015 das Unternehmen als Sekretär für ver.di betreut.

Doch kaum wurde das Unternehmen aufgefordert, zog es die Vermeidungskarte. Im Oktober 2007 änderte der schwedische Konzern die Rechtsform seines deutschen Ablegers. Aus der Hennes & Mauritz GmbH wurde die Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG. Sechs Buchstaben mit großer Wirkung: Bei der B.V. & Co. KG handelt es sich um eine niederländische Rechtsform. Das Unternehmen hat seinen Sitz nach wie vor in Hamburg – und kann sich dabei auf die durch die EU garantierte Niederlassungsfreiheit berufen. Statt des deutschen Mitbestimmungsgesetzes kommt nun niederländisches Gesellschaftsrecht zur Anwendung. Die Folge: Die Beschäftigten können keine Vertreter in den Aufsichtsrat senden. Ob das Unternehmen den Schwerpunkt seiner Geschäftstätigkeit in Deutschland hat oder nicht, spielt nach laufender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) keine Rolle. Weiterlesen