Hedgefonds triumphieren

Kommentar. US-Urteil zu Argentiniens Staatsschulden

Von Johannes Schulten, junge Welt, 18. Juni 2014

Nicht nur in Argentinien, auch in Europa dürfte das Urteil im Prozeß um ausstehende argentinische Auslandsschulden auf reges Interesse stoßen. Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Montag (Ortszeit) einen Berufungsantrag Argentiniens abgelehnt. Damit ist eingetreten, womit wenige gerechnet, was aber viele befürchtet hatten: Das Land am Río de la Plata muß 1,3 Milliarden US-Dollar an eine Reihe US-Hedgefonds zahlen. Die gehörten zu einer kleinen Gruppe von Spekulanten, die die Schuldenumstrukturierungen von 2005 und 2010 abgelehnt hatten. Während Argentinien 13 Jahren nach der Krise von 2001 ein weiterer Staatsbankrott drohe könnte, haben die Fonds sogar doppelt profitiert – sie streichen nicht nur ihre Investitionen von damals ein, sondern kassieren auch die seither angefallenen Zinsen.

Die Entscheidung aus Washington trifft nicht nur Buenos Aires. Sie ist auch ein Fingerzeig an Europas Krisenstaaten. Offiziell haben zwar bisher weder Griechenland noch Spanien darüber spekuliert, ihre erdrückende Schuldenlast durch harte Verhandlungen mit den Gläubigern zu lindern, anstatt durch Kürzungsprogramme auf dem Rücken der Bevölkerung. Doch man kann ja nie wissen. Nach dem Urteil braucht sich niemand mehr Sorgen zu machen. Warum sollten Gläubiger in Zukunft mit Regierungen über Umschuldungen verhandeln, wenn sie ihre Forderungen auch vor US-Gerichten einklagen können?

Klar ist: Ohne Schuldenschnitt hätte es den einzigartigen Wirtschaftsboom, den Argentinien praktisch seit 2003 erlebte, nicht gegeben. Die Regierung hatte die Gläubiger vor die Wahl gestellt: Entweder sie verzichten auf 70 Prozent ihrer Forderungen oder sie gehen leer aus. Um knapp 66 Milliarden US-Dollar konnten die Auslandsschulden so gesenkt werden. Die Alternative wäre das gewesen, was heute in Griechenland, Portugal oder Spanien passiert: Privatisierung des Staatseigentums, Deregulierung der Arbeitsmärkte und Kapitalisierung des Gesundheitssystems. Das wollte die Regierung nicht verantworten. In Argentinien sind Arzt- und Krankenhausbesuche noch immer gratis, für alle.

Wie Buenos Aires reagieren wird, bleibt abzuwarten. Präsidentin Fernández de Kirchner gab sich zunächst hart. Das Land werde die Umstrukturierung fortsetzen, sagte sie am Montag Nachmittag – aber »keine Erpressungen akzeptieren«. Für den Dienstag abend (nach jW-Redak­tionsschluß) hat Wirtschaftsminister Axel Kicillof dazu eine Rede im Kongreß angekündigt.

Die Hedgefonds feierten inzwischen: Man erwarte, daß Argentinien sofort bezahlt, so der US-Milliardär und Chef von NML Capital, Paul Singer. Die Folgen für die argentinische Bevölkerung dürften ihn kaum interessieren. Auch die ersten Auswirkungen des Urteils machen pessimistisch: An der Börse in Buenos Aires stürzten die Kurse um acht Prozent ab, Kreditversicherungen auf argentinische Staatsschulden schossen in die Höhe.

Rechtlose Erntehelfer

IG BAU prangert menschenunwürdige Zustände in der Landwirtschaft an. Drastischer Fall in Thüringen offenbart aber auch Schwäche von Kontrollbehörden und Gewerkschaft

Von Jörn Boewe, junge Welt, 17. Juni 2014

Die Erdbeerernte läuft auf Hochtouren und gibt der Debatte um weitere Ausnahmen vom geplanten gesetzlichen Mindestlohn neuen Schwung. Am Donnerstag vergangener Woche trafen sich Vertreter der landwirtschaftlichen Großbetriebe bei Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), um für eine Sonderregelung für Saisonarbeiter zu werben. Die Branche habe »allergrößte Bedenken gegen die Einführung eines Mindestlohns«, sagte Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Nach Ansicht des Agrarfunktionärs würde der Anbau von Obst, Gemüse und Wein in Deutschland unter einer gesetzlichen Lohnuntergrenze »erheblich leiden«.

Derweil leiden derzeit vor allem Saisonarbeiter aus Osteuropa, weil es in der Landwirtschaft bislang keinen verbindlichen Mindestlohn gibt und sie sich in der Praxis ganz allgemein in einer weitgehend rechtlosen Situation befinden. Auf einen besonders drastischen Fall machte die zuständige Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt am Freitag aufmerksam. Rumänische Erntehelfer, die auf dem Erdbeerhof Gebesee in Thüringen eingesetzt waren, hatten sich mit einem Hilferuf an den Europäischen Verein für Wanderarbeiterfragen gewandt, eine gewerkschaftliche Organisation, die sich speziell um Saisonarbeiter kümmert und vor einigen Jahren auf Initiative der IG BAU gegründet worden war.

In dem Großbetrieb 20 Kilometer nördlich von Erfurt waren den Angaben der Gewerkschaft zufolge rund 700 Erntehelfer eingesetzt und – so der Notruf – unter menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht. Jeweils rund 20 Menschen hätten sich Zimmer von etwa zehn Quadratmetern geteilt, für alle zusammen gebe es nur drei Sanitärbereiche, hieß es. Für gut 230 Personen habe es je eine Dusche und WC gegeben, hieß es in der Erklärung der IG BAU. Die Erntehelfer hätten die »Behausungen« auch noch von ihrem kargen Akkordlohn bezahlen müssen. Auf die Stunde gerechnet habe dieser bei »nicht einmal drei Euro« gelegen.

»Solche Skandale können einem den Appetit auf Erdbeeren gründlich vermiesen«, erklärte der stellvertretende IG-BAU-Bundesvorsitzende Harald Schaum. »Leider sind sie in der Landwirtschaft kein Einzelfall.« Die Gewerkschaft erlebe »immer wieder, daß Erntehelfer auf das übelste ausgebeutet werden«.

Die Stimmung unter den Saisonarbeitern, die den Angaben zufolge überwiegend aus Rumänien, Ungarn und Bulgarien kommen, war explodiert, nachdem am Pfingstmontag zwei Arbeiterinnen von einem Traktor gestürzt und von einem Anhänger überrollt worden waren. Die beiden Frauen mußten laut Polizei mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen werden. Wie es bei der Gewerkschaft hieß, soll Angehörigen untersagt worden sein, die Verletzten im Krankenhaus zu besuchen, statt dessen habe man sie zur Weiterarbeit angehalten.

Nach Informationen einer Erntehelferin, die sich an den Wanderarbeiterverein wandte, reagierte das Unternehmen am Mittwoch vergangener Woche rigoros: Zwei rumänische Saisonkräfte, die des Englischen mächtig waren und die man offenbar als Rädelsführer ansah, seien vom Betriebsgelände verwiesen und zum Erfurter Hauptbahnhof gebracht worden.

Sekretäre der zuständigen IG-BAU-Gliederung in Magdeburg fuhren zu dem Betrieb, konnten aber keinen direkten Kontakt zu den Beschäftigten herstellen, war bei der Gewerkschaft zu erfahren. Die Beratungsstelle »Faire Mobilität« beim DGB-Landesbezirk Berlin-Brandenburg wurde in Kenntnis gesetzt. Doch auch dort fehlte es offenbar an Personal, Leute nach Thüringen zu schicken und sich in den Konflikt einzuschalten. So habe man die zuständige Ermittlungsbehörde, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung informiert. Ob diese inzwischen Ermittlungen eingeleitet hat, war am Montag nicht in Erfahrung zu bringen.

Informiert wurden auch die Fraktionen der Linken und der SPD im Thüringer Landtag. Die SPD stellte am Freitag eine entsprechende parlamentarische Anfrage an die Landesregierung, über die die lokale Presse berichtete. Das Unternehmen wies daraufhin die Vorwürfe als »haltlos« zurück. Die effektive Arbeitszeit betrage rund neun Stunden am Tag, die von einem früheren Internatsbetrieb übernommenen Zimmer seien mit zwei bis acht Erntehelfern belegt, sagte der geschäftsführende Gesellschafter des Erdbeerhofes, laut Nachrichtenportal ­insüdthüringen.de.­ Der Verdienst der Erntehelfer liege bei 1000 bis 1500 Euro im Monat, wovon ihnen sechs Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung abgezogen würden. Ein Unternehmenssprecher sagte der Thüringer Allgemeinen, es gebe »Anstifter, die Unruhe unter den Helfern provozierten«.

Laut IG BAU sind derzeit deutschlandweit rund 300000 Saisonarbeiter in der Landwirtschaft im Einsatz. Bei einem großen Teil sparen sich die Unternehmer nach Gewerkschaftsangaben die Sozialversicherungsbeiträge, indem sie eine Gesetzeslücke ausnutzen. Danach entfällt für Beschäftigungsverhältnisse die auf maximal 50 Tage befristet sind, die Versicherungspflicht. Die Regelung war ursprünglich für Ferientätigkeiten von Schülern und Studenten gedacht.

Betriebsräte werden erpresst

Unternehmer sind kreativ, geht es um die Verhinderung der Übernahme von Leiharbeitern

Erstmals können Leiharbeiter tariflichen Anspruch auf Festeinstellung anmelden. Doch viele Unternehmen nutzen ein Schlupfloch im Tarifvertrag.


Von Jörn Boewe und Johannes Schulten, neues deutschland, 13. Juni 2014

Der Juni sollte für viele Leiharbeiter in der Metallindustrie ein guter Monat werden. Dieser Tage tritt eine Regelung des Tarifvertrages Leih-/Zeitarbeit in Kraft. Danach haben Leiharbeitsbeschäftigte, die länger als 24 Monate in einem Betrieb sind, einen Anspruch auf eine unbefristete Übernahme. Allerdings scheinen viele Unternehmen sehr findig zu werden, wenn es darum geht, die vereinbarten Einstellungen zu umgehen. Nach »nd«-Recherchen stehen Betriebsräte vielerorts unter Druck, kurzfristig Betriebsvereinbarungen abzuschließen. Der tarifliche Übernahmeanspruch gilt nämlich nur, sofern in Betriebsvereinbarungen zum Einsatz von Leiharbeitern nichts anderes festgelegt ist.

Die IG Metall betrachtet die Entwicklung mit Sorge. »Es vergeht kein Tag, an dem nicht Betriebsräte unter Druck gesetzt werden, den Tarifvertrag zu unterlaufen«, sagt Bodo Grzonka, der beim IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen für Leiharbeit zuständig ist. Den gleichen Trend beobachtet man auch im Bezirk Baden-Württemberg. In welchem Umfang dies geschieht, könne man jedoch noch nicht sagen. »Wir haben deshalb unsere Verwaltungsstellen aufgefordert, alle Informationen zusammenzutragen, um uns ein Bild machen zu können«, sagte eine Sprecherin auf Anfrage.

Anderswo wurden Leiharbeiter in großem Maßstab nach Hause geschickt. So etwa in Bielefeld: Anstatt ihnen ein Angebot auf eine unbefristete Stellen vorzulegen, meldete der Automobilzulieferer Gestamp in den letzten Wochen etwa 80 Leiharbeiter ab und ersetzte sie durch neue, schlechter entlohnte. »Viele der Betroffenen waren vier bis fünf Jahre im Betrieb«, sagt Gewerkschaftssekretär Oguz Önal von der IG Metall Bielefeld. »Die Abmeldungen kamen völlig überraschend.« Denn auch bei Gestamp gab es eine Betriebsvereinbarung. Die sah für die Leiharbeiter eine kontinuierliche Lohnsteigerung von rund zehn auf 15,40 Euro pro Stunde vor, machte allerdings eine Übernahme nach 24 Monaten nicht zwingend. »Offenbar hat die Geschäftsführung rechtliches Risiko gesehen und gehandelt, wie sie gehandelt hat«, vermutet Önal.

Massenabmeldungen als Umgehungsstrategie scheinen allerdings die Ausnahme zu sein. Haupttrend sei auch in seiner Region, dass Unternehmen Betriebsräte unter Druck setzen. »Es werden Drohszenarien aufgebaut«, sagt der Gewerkschaftssekretär. In solchen Abkommen kann dann die 24-Monate-Frist erweitert werden, oder es wird nur ein Teil der Leiharbeiter übernommen, die eigentlich einen Anspruch hätten. Das Phänomen ist nicht auf kleine und mittlere Betriebe beschränkt: »Wir beobachten das in Unternehmen mit 150 Beschäftigten, aber auch in solchen mit 1500.« Um nicht auf die Flexibilität, die Leiharbeit bietet, verzichten zu müssen, sind die Unternehmen häufig bereit, Zugeständnisse für die Leiharbeitsbeschäftigten bis hin zu »Equal Pay« zu akzeptieren. Viele Betriebsräte lassen sich auf Vereinbarungen ein, so Önal. Der Anspruch des Tarifvertrages, Leiharbeit als dauerhaftes Instrument aus der Welt zu schaffen, wird in jedem Fall unterlaufen.

Es gibt aber auch Beispiele, wo der Tarifvertrag vergleichsweise problemlos umgesetzt wird. So sollen beim Eisenbahnbauer Bombardier in Hennigsdorf bei Berlin in diesen Tagen etwa 30 Leiharbeiter eingestellt werden, weil sie mehr als 24 Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Die Regel ist das allerdings nicht, sagt Gewerkschaftssekretär Grzonka. Viele Betriebsräte in unserem Zuständigkeitsbereich werden erpresst, den Tarifvertrag zu unterlaufen.«

Gesamtmetall empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen ausdrücklich, Vorkehrungen zu treffen, um den Übernahmeanspruch zu vermeiden. »Verpflichten Sie das Zeitarbeitsunternehmen, Ihnen die Überlassungsdauer eines Zeitarbeitnehmers nach zum Beispiel 16 beziehungsweise 22 Monaten schriftlich mitzuteilen«, heißt es in einem »Handlungsleitfaden Zeitarbeit« des Unternehmerverbandes. »Möglich wäre auch die Vereinbarung, dass die Einsatzzeit 24 Monate nicht erreichen darf.«

Allerdings sei der Einsatz von Leiharbeitern momentan zumindest in Teilen auch konjunkturbedingt rückläufig, gibt Witich Roßmann, Bevollmächtigter der IG Metall Köln-Leverkusen, zu Bedenken. Viele Abmeldungen erfolgen daher nicht nur unter dem Zwang der 24-Monate-Regel, sondern wegen einer moderaten Auftragsauflage. Zugleich gebe es einen Trend zur »Qualifiziertenauswahl« unter den Leiharbeitern. Ein Teil wird übernommen, ein Teil wird abgemeldet und durch andere ersetzt.

Entgegen aller Unkenrufe scheint die Leiharbeitsbranche ganz gut mit den Regulierungen leben zu können. Die größten deutschen Leiharbeitsunternehmen rechnen in diesem Jahr mit einem Umsatzwachstum von 8,2 Prozent, wie eine aktuelle Umfrage des Marktforschungsinstituts Lünendonk ergab. War die Zahl der Leiharbeitnehmer im vergangenen Jahr noch um fünf Prozent gesunken, habe sich die Nachfrage der Unternehmen Anfang dieses Jahres wieder stabilisiert. 2014 dürfte die Zahl der Leiharbeiter wieder steigen.

Iván hat noch Glück gehabt

Viele junge Leute aus EU-Krisenstaaten wollten in Deutschland einen Beruf erlernen. Doch das Förderprogramm „MobiPro-EU“ zog auch windige Geschäftemacher an. Wo es funktionierte, lag das vor allem am Einsatz engagierter Menschen

Von Jörn Boewe und Johannes Schulten, ver.di publik 04/2014

Früh um sieben kommt Iván P. in die Werkstatt in Berlin-Tegel, zieht seinen Overall an, fährt zur Baustelle und montiert Heizungen und Rohre. Um 16 Uhr haben seine Kollegen Feierabend, für den 22-jährigen Spanier gibt es dann nur eine kurze Pause. Von 17 bis 21 Uhr sitzt er in der Volkshochschule und lernt deutsche Grammatik und Vokabeln. 3 000 Kilometer von zu Hause entfernt macht er eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.

„Es ist schwer, in Spanien Arbeit zu finden“, sagt Iván. In seinem Heimatort Paterna de Rivera in Südwest-Andalusien liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei 75 Prozent. Im Rathaus erfuhr er, dass deutsche Unternehmen Auszubildende suchen und die Regierung in Berlin die Reisekosten, den Sprachkurs und einen Zuschuss zum Lebensunterhalt finanziert. Im Oktober 2013 brach er auf, gemeinsam mit 14 anderen jungen Leuten aus seinem Dorf. Nach einem Praktikum begann er im Februar dieses Jahres mit der Berufsausbildung.

Ministerium vom Andrang überwältigt

„MobiPro-EU“ heißt das Programm, mit dem Iván und seine Freunde nach Deutschland kamen. Im Februar 2013 wurde es unter der damaligen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, CDU, aufgenommen. Jungen Leuten aus EU-Krisenstaaten sollte eine Berufsausbildung in Deutschland ermöglicht werden – in „Mangel- und Engpassberufen“, wie es offiziell hieß. Doch nun, nach 14 Monaten, ist schon wieder Schluss, jedenfalls fürs Erste: „Seit dem 8. April 2014 werden keine neuen Anträge mehr für das Jahr 2014 angenommen“, heißt es auf der Internetseite www.the-jobofmylife.de.

Beim Ministerium und der zuständigen Behörde, der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV), heftet man sich den Abbruch als Erfolg ans Revers. Das überwältigende Interesse zeige doch, dass man richtig lag, heißt es. Von Februar bis Dezember 2013 hatten 4 000 junge Menschen Anträge gestellt, allein in den ersten drei Monaten 2014 bewarben sich 5 000. „Das war viel mehr, als zu erwarten war“, sagt ZAV-Sprecherin Beate Raabe.

Über dieses Erstaunen kann man sich wundern, wie über einiges an dem Programm. Obwohl die meisten Interessierten aus Spanien und Portugal kommen, gibt es die Internetseite nur in Deutsch und Englisch. Und offenbar hatte niemand daran gedacht, dass man junge Ausbildungswillige, die als Fremde in unser Land kommen, bei der Wohnungssuche unterstützen müsste.

Doch Iván P. hatte Glück: „Compañero Thomas“, erzählt er, der Betriebsratsvorsitzende seines Ausbildungsbetriebs, half ihm bei der Suche. Zusammen mit zwei anderen jungen Männern aus seinem Dorf wohnt Iván jetzt in einer Wohngemeinschaft. Von den 15, die sie am Anfang waren, sind nur noch sieben übriggeblieben. Die anderen fanden in Berlin keine Wohnung zu einer erschwinglichen Miete.

Teure Baracken

Andere Ausbildungswillige gerieten an windige Geschäftemacher. In Rostock wandten sich Ende Februar zwei Dutzend junge Leute aus Spanien und Osteuropa an die IHK und Arbeitsagentur. Ihr Bildungsträger kassiere zwar das Fördergeld, schrieben sie, doch Unterricht und Vermittlung seien schlecht. Untergebracht waren sie zu sechst in düsteren, kaum beheizbaren Räumen. Für einen Schlafplatz im Doppelstockbett hatte man ihnen 362 Euro monatlich abgenommen. „Das war nur eine Baracke, das hat mich auf die Palme gebracht“, sagt Rostocks IHK-Präsident Claus Madsen, der selbst vor 20 Jahren als junger Mann „nur mit einem Koffer in der Hand“ aus Dänemark nach Deutschland gekommen ist.

Oder in Thüringen: Dort hatten sich Anfang Oktober drei junge Spanier an das „Welcome Center Thuringia“ in Erfurt gewandt, eine gerade erst von der Landesregierung gegründete Anlaufstelle für Migranten. Auch sie waren mit der Aussicht auf Ausbildungsplätze angeworben worden. 500, höchstens 1 000 Euro müssten sie mitbringen, dann würden die Zuschüsse aus „MobiPro“ fließen, hatte man ihnen versprochen. Jetzt arbeiteten sie als Praktikanten bei einer Gartenbaufirma, Ausbildungsplätze und Förderung waren nicht in Sicht. Untergebracht hatte man sie „in Baracken und mit relativ hohen Mietkosten“, wie sich Andreas Knuhr, der Leiter des Welcome Centers, erinnert. Die drei blieben nicht die einzigen. „Schließlich standen wir mit 128 Spanierinnen und Spaniern da.“

Ein Geschäft für private Anbieter

Von einem Riesengeschäft für private Anbieter spricht ein Insider. Arbeitsvermittler, gut vernetzt mit Bildungsträgern, warben Jugendliche im Ausland an, immer mit dem Hinweis auf das bald fließende Fördergeld. Dann wurde kassiert: 600 Euro Reisekostenpauschale, 2 000 Euro für den Sprachkurs, überhöhte Mieten für billige Absteigen, 1 200 Euro Vermittlungsgebühren von den Ausbildungsbetrieben und nochmal Prozente von den Azubis. Kontrolliert hat niemand. „Wenn jemand einen Vertrag mit einem privaten Anbieter
schließt, haben wir damit nichts zu tun“, sagt ZAV-Sprecherin Raabe. Seit 2002 brauchen private Arbeitsvermittler keine behördliche Erlaubnis mehr, um tätig zu werden, erfährt man bei der Arbeitsagentur in Nürnberg. Beim Ministerium gibt es keine Pläne, das zu ändern.

Wo das Programm funktionierte, war das oft dem Engagement beherzter Menschen zu verdanken: Andreas Knuhr und seinem Team, die in Erfurt unbürokratisch Überbrückungsgeld auszahlten, dem dänischem Einwanderer Madsen, der sich in Rostock dahinterklemmte, anständige Ausbildungsplätze für die Jugendlichen zu finden, und „Compañero Thomas“, der Iván und seinen Freunden Carlos und Antonio in Berlin eine Wohnung besorgte.

Iván P. wälzt in der Berufsschule indessen Fachbücher über Klimatechnik. Was er in Berlin lernt, könnte er in Andalusien gut gebrauchen, wo zwar weniger geheizt wird als hier, dafür aber umso mehr gekühlt. Voraussetzung ist, dass die spanische Wirtschaft sich erholt. „Ich könnte mir aber auch vorstellen hierzubleiben“, sagt Iván. Seine Freundin aus Paterna würde gern nach Berlin kommen und eine Lehre in einer Bäckerei beginnen. Einen Antrag bei „MobiPro“ hat sie gestellt, glücklicherweise noch vor dem Förderstopp am 8. April. „Wir hoffen, dass es klappt“, sagt Iván. Alle förderfähigen Anträge, die vor diesem Termin gestellt wurden, würden wahrscheinlich bewilligt, heißt es aus dem Ministerium.

Globalisierung von unten

Türkische DHL-Arbeiter siegten nach langjährigem Tarifkonflikt. Internationale Kampagne der Gewerkschaften zeigte Wirkung

Von Jörn Boewe, junge Welt, 6. Mai 2014

Tausende Beschäftigte bei der Deutsche-Post-Tochter DHL in der Türkei haben Ende April einen Sieg in einem langjährigen Tarifstreit errungen. Dies gab die Internationale Transportarbeiterföderation ITF bekannt. Die Übereinkunft zwischen DHL und der türkischen Gewerkschaft TÜMTIS sieht die soziale Absicherung für rund 2200 Beschäftigte vor. 750 zuvor prekär Beschäftigte (»subcontracted employees«) werden in reguläre Anstellungsverhältnisse übernommen.
Nach Angaben von TÜMTIS-Präsident Kenan Öztürk steigen die Arbeitsentgelte mit dem Abschluß um 32 bis 46 Prozent, Sonderzahlungen und Zuschläge eingerechnet. Weiterhin wurde vereinbart, 25 wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung entlassene Arbeiter zum 1. Mai wieder einzustellen und ihnen eine Entschädigung in Höhe von vier Monatslöhnen zu zahlen.

Zweieinhalb Jahre hat TÜMTIS um dieses Ergebnis gekämpft. Außerordentlich und beispielhaft war, wie die Gewerkschaften vieler anderer Länder, darunter die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, ihre türkischen Kollegen unterstützten. Die Dachverbände UNI Global Union und ITF führten eine internationale Kampagne. In Neuseeland kam es zu Solidaritätsstreiks. Mitgliedsgewerkschaften von UNI und ITF organisierten internationale Aktionstage mit Protesten vor zahlreichen regionalen Niederlassungen von DHL und deutschen Botschaften weltweit. In einem vorletzte Woche veröffentlichten Schreiben bedankte sich Öztürk ausdrücklich bei der ITF, deren Europaabteilung ETF, ver.di, der Norwegischen Transportarbeitergewerkschaft NTF sowie »schwester- und bruder- und kameradschaftlich verbundenen Gewerkschaften für ihre Unterstützung und Solidarität«.

Das türkische Management von DHL hatte sich jahrelang geweigert, die TÜMTIS überhaupt als Gewerkschaft anzuerkennen. Nach türkischem Arbeitsrecht hat eine Gewerkschaft einen hohen Organisationsgrad nachzuweisen: So muß sie momentan innerhalb einer Branche mindestens ein Prozent der Beschäftigten vereinigen sowie 40 Prozent plus ein Mitglied bezogen auf das jeweilige Unternehmen. DHL versuchte, die Organisationsbemühungen der TÜMTIS von Anfang an zu torpedieren, indem Gewerkschaftsmitglieder entlassen, eingeschüchtert und systematisch gemobbt wurden.

Offenbar handelte es sich bei diesem aggressiven Vorgehen gegen die Gewerkschaft, das man nur als »Union Busting« beschreiben kann – also das konsequente Ausschalten jeder Mitbestimmung –, nicht um einen »Ausrutscher« des Istanbuler Managements. Öztürk berichtete, der Personalchef von DHL in der Türkei, Riza Balta, habe ihm 2012 in einem Gespräch gesagt, Bonn – also die Muttergesellschaft Deutsche Post DHL – wünsche keine Gewerkschaften bei DHL Türkei, und an diese Vorgabe werde er sich halten.

Nicht zuletzt weil DHL eine 100prozentige Tochter der Deutschen Post AG ist, kam ver.di eine große Verantwortung in diesem Konflikt zu. Im Sommer 2012 kam es zu verbindlichen Kontakten zwischen beiden Gewerkschaften, und der ver.di-Bundesvorstand sagte TÜMTIS politische Unterstützung zu. Im November reiste eine ver.di-Delegation nach Istanbul, um die Kollegen zu unterstützen. Parallel dazu wurde ein im Auftrag von UNI und ITF angefertigtes Gutachten des US-amerikanischen Arbeitsrechtlers John Logan zur Praxis des »Union Busting« in der Türkei veröffentlicht. Logan hatte ver.di und die verbundenen Gewerkschaften bereits in der Auseinandersetzung um die Gewerkschaftsan­erkennung bei T-Mobile USA in den Vereinigten Staaten beraten und ein Gutachten erstellt. Logan, der an der Universität San Francisco einen Lehrstuhl für Arbeitsstudien innehat, flog in die Türkei und interviewte 21 ehemalige Beschäftigte.

Jeder einzelne habe über »Fälle von gewerkschaftsfeindlichem Verhalten« berichtet, schrieb Logan in seinem Bericht, die zumindest teilweise auch nach dem sehr restriktiven türkischen Arbeitsrecht eindeutig illegal gewesen seien. Dabei habe es sich nicht um ein »Fehlverhalten einiger weniger übereifriger Manager vor Ort« gehandelt. Vielmehr sei die Repression »Teil einer anhaltenden und systematischen Strategie« gewesen, »die darauf abzielt, die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten zu beschränken«.

Im Februar 2013 reiste erneut eine ver.di-Delegation unter Leitung von Bundesvorstandsmitglied Andrea Kocsis in die Türkei. Im März 2013 organisierte ver.di eine Unterschriftenaktion mit einer Resolution an den Post-Vorstand in Sachen TÜMTIS, im Mai 2013 gab es zudem Proteste am Rande der Aktionärshauptversammlung in Frankfurt am Main. Im September 2013 errang TÜMTIS endlich den wichtigen Etappensieg und wurde vom türkischen Arbeitsministerium als repräsentative Gewerkschaft bei DHL anerkannt. Ein gutes halbes Jahr später zahlte sich die Hartnäckigkeit der türkischen Gewerkschafter und ihrer Verbündeten aus: »Wir haben großen Respekt vor der mutigen Haltung und dem großen Durchhaltewillen der Kolleginnen und Kollegen der TÜMTIS«, erklärte ver.di-Sprecher Jan Jurczyk am 1. Mai gegenüber junge Welt. »Trotz erheblicher Repressalien ist es ihnen gelungen, das erforderliche Quorum von 40 Prozent plus einem Mitglied zur Anerkennung als zuständige Gewerkschaft und in der Folge einen erfolgreichen Tarifabschluß zu erreichen.« Ver.di sei erfreut und stolz, »daß wir im Rahmen von Gesprächen und Solidaritätsbesuchen die Kolleginnen und Kollegen der TÜMTIS unterstützen und zu ihrem erfolgreichen Kampf beitragen konnten«, so Jurczyk.

Wie mit Fallpauschalen im Krankenhaus Gewinne generiert werden

Schwerstpflegepatienten und Fälle, die vor wenigen Jahren noch in Intensivstationen betreut worden wären, kommen jetzt deutlich früher in die Normalpflege. Das ist ein neuer Trend, eine Entwicklung, um Geld einzusparen bzw. Gewinne zu generieren. Die Klinikbetreiber organisieren kleine De-facto-Intensivpflegeeinheiten auf den Normalpflegestationen. Da gibt es mittlerweile Beatmungsstationen, Telemetrie-Stationen und Stroke-Units. Der Grund ist einfach: Die Intensivstationen sind, vor allem aufgrund ihres besseren Personalschlüssels, teuer. Auf den Normalstationen sind die Betten billiger. Es gibt aber das gleiche Geld für einen Fall.

Zeit für klare Regeln

Jörn Boewe kritisiert die guten Absichten der Industrie nach dem Fabrikunglück in Bangladesch. neues deutschland, 25. April 2014

Viel wird in diesen Tagen über die Textilbeschäftigten in Bangladesch berichtet. Ein Jahr nach dem Einsturz des Rana-Plaza-Fabrikgebäudes, bei dem mehr als 1130 Menschen getötet und 2500 verletzt wurden, ist das Medieninteresse groß. Doch wie so oft in der »Informationsgesellschaft« gehen die entscheidenden Fragen in der Fülle der Berichte verloren. Jahrestage von Katastrophen sind die große Zeit der Absichtserklärungen, aber nicht unbedingt der Übernahme von Verantwortung.

Entwicklungsminister Gerd Müller, ein Mann, den außerhalb der CSU noch nicht viele kennen, hat für nächste Woche zu einem »Runden Tisch« geladen, an dem über ökologische und soziale Standards in der Textilindustrie geredet werden soll. Das könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein, hätte der Minister nicht bereits vor Beginn der Gespräche klargestellt, dass eine gesetzliche Regelung kein Thema sein wird – bis auf Weiteres zumindest. Allenfalls wenn es nicht zu transparenten Selbstverpflichtungen des Handels komme, könne man ein Gesetz in Erwägung ziehen.

Statt klarer Regeln und wirksamer Kontrollen wird es lediglich Vorzeigeprojekte geben, mit denen sich die Ministerialbürokratie für die erste Hälfte der Legislaturperiode gut beschäftigen kann. Dabei hat gerade die Rana-Plaza-Katastrophe bewiesen, dass Selbstverpflichtungen völlig unzureichende Instrumente sind, wenn es darum gehen soll, den Beschäftigten Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Sie versagen selbst bei der akuten Nothilfe, wie der immer noch hoffnungslos unterfinanzierte Entschädigungsfonds für die Rana-Plaza-Opfer zeigt. Sollen sich die Arbeitsbedingungen der internationalen Textilarbeiterinnen und Textilarbeiter nachhaltig verbessern, braucht es nicht nur einen langen Atem, sondern Regeln, die für alle gelten und bei Verstößen klare straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Letztlich ist dies auch im Sinne der Branche selbst – zumindest jener Unternehmen, die sich den Forderungen der Beschäftigten nicht völlig verschließen. Denn das Prinzip der Freiwilligkeit bestraft immer die Gutwilligen und belohnt jene, die sich auf Kosten der Mitbewerber aus der Verantwortung stehlen. Zudem haben freiwillige Vereinbarungen die Arbeitsbedingungen für Textilbeschäftigte in den vergangenen Jahren kaum verbessert. Abhilfe schaffen kann nur ein strengeres Haftungsrecht. Handelsketten, die die betriebswirtschaftlichen Vorteile der Zerstückelung von Wertschöpfungsketten in Anspruch nehmen, müssen für die Einhaltung von Mindeststandards bei ihren Zulieferern verantwortlich gemacht werden. Geschädigte und Hinterbliebene brauchen einen international gültigen Rechtsanspruch auf Wiedergutmachung. So steht es seit 2011 in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Es wäre Zeit, dass Deutschland diese Beschlüsse endlich umsetzt.

Recht auf Abschalten

Durch das mobile Internet sind Arbeitsaufgaben auch in Freizeitphasen ständig präsent. Bis heute gibt es kaum Betriebsvereinbarungen, die der modernen Arbeit gerecht werden, befindet eine aktuelle Böckler-Studie. Bei Evonik, BMW, VW werden Regelungen erprobt.

Von Jörn Boewe und Johannes Schulten, Magazin Mitbestimmung, 04/2014

Als ihr altes Diensthandy vor einem Jahr beinahe auseinanderfiel, nahm Katja M. das Angebot ihres Arbeitgebers an und tauschte es gegen ein iPhone 5 aus. „Ich habe das zunächst als befreiend empfunden“, sagt die 40-Jährige, die in der Forschungsabteilung eines großen deutschen Chemieunternehmens tätig ist. „Du kannst schneller reagieren, es wurde Druck aus dem dichten Arbeitsalltag genommen.“ Bald bearbeitete sie jeden Abend Mails. Dass sie selbst nicht mehr abschalten konnte, fiel ihr erst auf, als wegen einer Sicherheitslücke im Apple-Betriebssystem sämtliche Firmengeräte ein Software-Update bekamen. Weil dabei technisch etwas schiefging, waren die iPhones des Unternehmens plötzlich auf unbekannte Zeit außer Betrieb. „Wenn ich die Firma verlasse, bin ich jetzt wieder offline“, sagt die Pharmakologin. „Seit zwei Wochen weiß ich wieder, wie sich Feierabend anfühlt.“

13223
Evonik-Mitarbeiter mit Smartphone: Endlich wieder wissen, wie sich Feierabend anfühlt (Foto: Evonik)


DAS ZEITREGIME DER ARBEIT LÖST SICH AUF Der Einsatz mobiler Endgeräte ist nur die Spitze des Eisbergs, meint der Sozialforscher und Arbeitsrechtler Gerd Nies. „Mindestens genauso wichtig ist die Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen selber. Die ortsgebundene Produktion hat sich aufgelöst, heute wird arbeitsteiliger gefertigt, an verschiedenen Orten“, sagt Nies, der lange im Vorstand von IG Medien und ver.di tätig war. Damit löse sich auch das feste Zeitregime der Arbeit auf.

Dem DGB-Index „Gute Arbeit“ von 2011 zufolge müssen 27 Prozent der Beschäftigten „sehr häufig oder oft auch außerhalb ihrer Arbeitszeit für betriebliche Belange erreichbar sein“. Am gravierendsten ist die Situation im Dienstleistungssektor. In Pflege, Bildung und Forschung müssen über 40 Prozent der Beschäftigten regelmäßig außerhalb ihrer Arbeitszeit verfügbar sein, heißt es in einer Analyse von ver.di. Eine aktuelle Expertise der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kommt zu dem Schluss, „dass man für die Mehrheit der deutschen Beschäftigten von einer erweiterten arbeitsbezogenen Erreichbarkeit sprechen kann“. Das hat gesundheitliche Folgen: „Je mehr Arbeitsangelegenheiten ins Privatleben Einzug halten, desto größer sind arbeitsbedingte Befindensbeeinträchtigungen (Burn-out, Stress, Nicht-Abschalten, Schuldgefühle).“

Dass Handlungsbedarf besteht, haben Gewerkschaften, Betriebsräte und mittlerweile auch viele Unternehmen erkannt. Doch die neuen Herausforderungen können mit den herkömmlichen Instrumentarien nur unzureichend bewältigt werden. Gerade hat Nies gemeinsam mit der Arbeitssoziologin Gerlinde Vogl im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung rund 100 betriebliche Vereinbarungen zum Umgang mit mobiler Arbeit untersucht. Das Ergebnis war ernüchternd: „Es gibt kaum Regelungen, die der modernen Arbeit in ihrer Komplexität gerecht werden.“

GRENZEN BETRIEBLICHER REGELUNGEN Eine halbe Stunde nach Ende der Gleitzeit wird bei Volkswagen die Mailsynchronisierung für die 1100 Firmen-Blackberrys abgeschaltet. Die 2011 durchgesetzte Betriebsvereinbarung wurde zunächst überwiegend positiv aufgenommen. Doch mittlerweile mehren sich kritische Stimmen. „Die Regelung löst das Problem nicht wirklich, sie reduziert ja nicht den Arbeitsumfang“, sagt Nies. „Die Mails, die die Leute abends nicht mehr lesen, haben sie dann morgens geballt.“ Für erfolgversprechender hält er den Weg, den man bei BMW geht: Mitarbeiter können die Mobilarbeit in ihre Arbeitszeitkonten eintragen und als Freizeit ausgleichen. Dies sei „spannend, weil man damit nicht versucht, Menschen, die mobil arbeiten, in ein Zeitkorsett zu stecken“, so der Forscher.

Derart weitgehende Betriebsvereinbarungen gibt es in der Chemie- und Pharmaindustrie bislang nicht. Allerdings will die IG BCE ihren Betriebsräten den Rücken stärken, „damit sie das Thema frühzeitig erkennen und handlungsfähiger werden“, sagt Sören Tuleweit, der beim IG-BCE-Vorstand für „gute Arbeit“ zuständig ist. Für beispielhaft hält er das Konzept „Always on“, das seit Anfang 2013 bei der Essener Evonik Industries verfolgt wird: Führungskräfte werden geschult, um einen bewussteren Umgang mit mobilen Endgeräten zu erreichen. Es gibt die klare Vorgabe, den Mailverkehr außerhalb der Arbeitszeit auf Notfälle zu begrenzen. Eine Kontrollsoftware misst monatlich die Aktivität der einzelnen Endgeräte, aufgeschlüsselt nach Tageszeiten und Wochentagen. Auf diese Weise soll ein „erhöhtes Bewusstsein über alle Ebenen hinweg“ entstehen, sagt der Projektverantwortliche Frank Lelke. Auch wenn es sich dabei um eine „Top-down“-Handlungsanweisung des Unternehmens handele, könne das Konzept richtungweisend für künftige Betriebsvereinbarungen sein, meint Tuleweit.

Tarifpolitisch geht ver.di das Thema bei der Deutschen Telekom an. Seit Herbst verhandelt die Gewerkschaft über einen „Tarifvertrag zur Identifikation und Auflösung betrieblicher Überlastungssituationen“. Was etwas sperrig klingt, ist als Handhabe für Betriebsräte gedacht, konkrete Gefährdungsanalysen und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln. Nach den Vorstellungen der Gewerkschaft sollen für jeden Bereich Indikatoren vereinbart werden, mit denen die Belastungssituation gemessen und in einem „Ampelmodell“ abgebildet wird. Geraten Mitarbeiter in den „gelben“ oder „roten“ Bereich, stellen die Betriebsparteien einen verbindlichen Maßnahmen- und Zeitplan auf. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, wäre eine Entscheidung vor der Einigungsstelle erzwingbar.

RECHT AUF NICHTERREICHBARKEIT Letztlich sei das Problem zu komplex, um es allein auf betrieblicher oder tarifpolitischer Ebene zu lösen, gibt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Lothar Schröder zu bedenken. „Über zwei Jahrzehnte hinweg hat man, gesteuert durch Benchmarks, den Menschen in den Betrieben weisgemacht: Leute, ihr seid zu langsam, ihr seid zu ineffektiv, wir sind mit zu viel Personal unterwegs. Das hat zu kulturellen Verwerfungen geführt, die man nicht dadurch repariert, dass man nach 18 Uhr einen Mailserver abschaltet.“ Schröder plädiert für mehr betriebliche Gefährdungsanalysen, für Tarifverträge, die die Arbeitsbelastung begrenzen, und für ein gesetzlich verbrieftes „Recht auf Nichterreichbarkeit“, wie es die Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“ 2013 in ihrem Bericht forderte. Anliegen, die auch der IG-Metall-Vorsitzende Detlef Wetzel kürzlich bekräftigte.

Nötig sei letztlich eine Überarbeitung der Mitbestimmungsrechte, insistiert Arbeitsrechtler Nies. Das Betriebsverfassungsgesetz bilde die neuen Anforderungen mobiler Arbeit nicht hinreichend ab. Betriebsräte bräuchten „ein Mitbestimmungsrecht zur Mitgestaltung mobiler Arbeit“, so Nies. „Ich sage das bewusst so pauschal, weil wir es nicht mit Einzelaspekten zu tun haben.“

Mehr Informationen

Gerlinde Vogl/Gerd Nies: Mobile Arbeit. Betriebs- und Dienstvereinbarungen – Analyse und Handlungsempfehlungen. Schriftenreihe der Hans-Böckler-Stiftung. Frankfurt am Main, Bund-Verlag 2013

„Geld ist nicht alles“

… ist der Titel eines Artikels im heute erschienenen Freitag, in dem wir erklären, warum der Arbeitskampf von ver.di an der Berliner Charité eine „Tarifbewegung neuen Typs“ ist: Zum ersten Mal ist eine  Gewerkschaft bereit, für eine ausreichende Personalbesetzung in einem Krankenhaus in den Streik zu treten.

Außerdem im neuen Hintergrund Nachrichtenmagazin ein Text über „Die Ohnmacht der Konsumenten“, Sinn und Unsinn von Öko- und Fair-Textillabels, ein Jahr nach dem Einsturz des Rana Plaza Hochhauses in Bangladesh (ab 8.4. im Handel).

Spiel ohne Risiko

Investitionsschutz: Wie internationale Finanzanleger europäische Krisenstaaten mit Hilfe privater Schiedsgerichte ausplündern

Von Jörn Boewe, junge Welt, 25. März 2014

Die Kritik an der geplanten Investitionsschutzklausel im seit Frühjahr 2013 verhandelten Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) bereitet der Europäischen Kommission Probleme. Eine für Mitte März angekündigte öffentliche Anhörung, mit der Brüssel auf die Argumente der Kritiker eingehen wollte, wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Statt dessen will Handelskommissar Karel De Gucht in dieser Woche ein 41seitiges Papier vorstellen, das »Vorbehalte« der Kritiker ausräumen soll, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Montagausgabe). De Gucht werde Vorschläge präsentieren, wie die EU den geplanten Investitionsschutz begrenzen und transparenter gestalten will, so das Blatt. Derartige Schutzklauseln in internationalen Handelsabkommen geben Unternehmen die Möglichkeit, vor privaten Schiedsgerichten Entschädigungen gegen Staaten zu erstreiten, wenn sie sich durch neue Gesetze benachteiligt oder unfair behandelt fühlen.

Bisher bestand die Linie der Kommission eher in der Bagatellisierung der Kritik. So war etwa in einem Positionspapier vom November die Rede von »Meinungsäußerungen«, in denen »die Befürchtung laut wurde, daß die Investitionsschutzbestimmungen sich nachteilig auf das Regulierungsrecht der Staaten auswirken könnten«.

Lizenz zum Kasse machen

Tatsächlich geht es weniger um Meinungsfragen als um reale Erfahrungen mit bereits bestehenden Investitionschutzklausen aus früheren bi- und multilateralen Abkommen. Wie derartige Klauseln derzeit von Finanz­investoren gegen europäische Krisenstaaten in Stellung gebracht werden, zeigt eine aktuelle Untersuchung der Nichtregierungsorganisationen Transnational Institute und Corporate Europe Observatory. Danach droht sich die Sozialisierung der Bankenverluste im Zuge der Finanzkrise von 2007/2009, die zur europäischen Staatsschuldenkrise führte, zu wiederholen – diesmal unmittelbar zugunsten institutioneller Anleger, die EU-Mitgliedstaaten vor privaten Schiedsgerichten auf entgangene Profite aus hochspekulativen Investments verklagen.

Dem Mitte März veröffentlichten Report »Profiting from crisis« zufolge, verlangen Finanzinvestoren vor privaten internationalen Schiedsgerichten mindestens 1,7 Milliarden Euro Entschädigung von Griechenland, Spa­nien und Zypern für Maßnahmen, die diese Länder zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise ergriffen haben. Zu den Klägern gehört die slowakische Postova-Bank: Sie hatte 2010 griechische Staatsanleihen im Nennwert von 500 Millionen Euro billig gekauft, zu einem Zeitpunkt als diese von der Ratingagentur Standard & Poor’s bereits als »Schrott« eingestuft worden waren. Zwei Jahre später bot die griechische Regierung ihren Gläubigern einen Schuldenschnitt (»haircut«) an. Dies war eine der Bedingungen, die die »Troika« aus Europäischer Zentralbank, Internationalem Währungsfonds und EU-Kommission im Gegenzug für weitere Finanzhilfen verlangt hatte. Anstatt auf den Deal einzugehen und einen Teil ihrer hochspekulativen Anlagen abzuschreiben, strengte Postova eine Klage auf der Grundlage eines bilateralen slowakisch-griechischen Investitionsschutzabkommens an, die Höhe der Forderung ist nicht bekannt.

Detaillierte Informationen liegen über das Verfahren vor, das der in Griechenland ansässige Kapitalanleger Marfin Investment Group gegen Zypern anstrengt. Marfin war von 2006 bis 2013 Hauptanteilseigner des zweitgrößten zypriotischen Geldinstituts, der Laiki-Bank, die zeitweise Marfin-Popular-Bank hieß. Diese war 2012 in schwere Schieflage geraten, u.a. weil sie zuvor engros griechische Staatsanleihen aufgekauft hatte. 2013 nahm Zypern ein Hilfspaket der Troika an und verstaatlichte die Laiki-Bank. Daraufhin strengte Marfin eine Investorenschutzklage gegen Zypern an. Die Forderung in dem anhängigen Verfahren beläuft sich auf 823 Millionen Euro.

Hohe Dunkelziffer

Rund 700 Millionen Euro verlangen indessen 22 internationale Anleger, vor allem institutionelle Finanzinvestoren, vom spanischen Staat für entgangene Gewinne aus ihren Solarinvestitionen. Als eine Maßnahme im Zuge der Krise von 2008 hatte die Regierung die Einspeisetarife für Strom aus Photovoltaikanlagen drastisch abgesenkt. Zahlreiche inländische Kleinanleger waren betroffen, aber im Gegensatz zu den Beteiligungsfonds mit Sitz außerhalb Spaniens hatten sie kaum Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Die ausländischen Investoren verklagten den Staat auf Schadenersatz in einer Vielzahl von Verfahren aufgrund des Investitionsschutzkapitels im internationalen Energiecharta-Vertrag.

Die drei in der Studie angeführten Beispiele seien nur »die Spitze des Eisbergs«, schreiben die Autorinnen Pia Eberhardt und Cecilia Olivet. Viele Verfahren gelangten der Öffentlichkeit gar nicht zur Kenntnis. Die Risiken des »Investor-Staat-Klagesystems« würden dennoch deutlich: »Schon heute nutzen spekulative Investoren Investitionsabkommen, um die knappen Staatskassen der verarmten europäischen Krisenländer weiter zu plündern«, so Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory. »Es wäre politischer Wahnsinn, Konzernen in dem noch weiterreichenden geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen dieselben überzogenen Rechte einzuräumen.«

Weltweit sind derzeit etwa 3000 Investitionsschutzabkommen in Kraft. Bislang wurden 512 Fälle von Investor-Staat-Klagen bekannt, die Dunkelziffer dürfte um einiges höher liegen. Laut Statistik der UNO-Welthandels- und Entwicklungskonferenz UNCTAD steigt die Zahl sogenannter Investor-Staat-Klagen seit Mitte der 90er Jahre rapide an. Im Jahr 2012, dem letzten, für das statistische Daten vorliegen, wurden 58 neue Verfahren eröffnet. Dies war ein neuer, aber sicher kein endgültiger Rekord.

Veröffentlicht unter Presse | Verschlagwortet mit